Hellgrün, dunkelgrün, gar nicht grün? Bei den EU-Einstufungen von Fonds und ETFs ist immer noch vieles unklar. / Foto: Pixabay

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DekaBank stuft sieben Artikel-9-ETFs herab

Die EU-Vorgaben zu nachhaltigen Geldanlagen sorgen weiterhin für große Verwirrung – auch bei Profis. Die Sparkassen-Tochter DekaBank führt sieben ihrer als nachhaltig beworbenen ETFs nicht mehr als Artikel-9-Produkte nach der EU-Offenlegungsverordnung, also nicht mehr als besonders nachhaltige ETFs.

Konkret geht es um sieben ETFs der Reihe Deka MSCI Climate Change ESG Select, darunter den Deka MSCI Germany Climate Change ESG Select und den Deka MSCI World Climate Change ESG Select. Die ETFs sind jetzt nach Angaben der Nachrichtenagentur Bloomberg nur noch als Artikel-8-Produkte ausgewiesen, sprich als hellgrün.

Hintergrund der Neueinstufung seien strengere regulatorische Richtlinien. Seit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung 2021 versucht die EU, die zahlreichen unklaren Details der Verordnung zu präzisieren – bislang mit überschaubarem Erfolg. Mehr dazu können Sie bei ECOreporter unter anderem hier lesen.

Ein Sprecher der DekaBank erklärte gegenüber Bloomberg, die den Climate Change-ETFs zugrundeliegenden Aktienindizes hätten weiterhin das Ziel, die CO2-Intensität der ETF-Portfolios „deutlich zu reduzieren”.

Viele Milliarden sind derzeit zu grün

In den letzten Monaten haben laut Bloomberg auch andere ETF-Anbieter wie Amundi und die Deutsche Bank-Tochter DWS einige ihrer Produkte von Artikel 9 auf Artikel 8 zurückgestuft. Das Analysehaus Morningstar geht davon aus, dass in nächster Zeit bei Fonds und ETFs im Wert von mindestens 85 Milliarden US-Dollar die Artikel 9-Kennzeichnung kassiert wird.

„Derzeit existieren verschiedene Ansätze zur Definition von nachhaltigen Investitionen am Markt. Bis zur Klarstellung seitens der Europäischen Kommission kann nicht abschließend beurteilt werden, welche Ansätze den Vorgaben für nachhaltige Investitionen gerecht werden”, teilte die Fondsgesellschaft Union Investment auf Anfrage von Bloomberg mit. Union Investment will vorerst keine seiner Artikel 9-Fonds herabstufen.

Für ECOreporter haben Kennzeichnungen nach der Offenlegungsverordnung nur eine begrenzte Aussagekraft, was die tatsächliche Nachhaltigkeit von Finanzprodukten angeht. Die Ansprüche der Verordnung an Fonds sind nach wie vor niedrig und laden förmlich zum Greenwashing ein. Deshalb berücksichtigt die Redaktion die Artikel-8/9-Angaben bei ihren Fondstests weiterhin nicht.

ECOreporter hat hier mehr als 80 nachhaltige Aktien-, Misch-, Renten- und Mikrofinanzfonds eingehend getestet.

Tests von über 90 mehr oder weniger grünen ETFs finden Sie hier.

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