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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting von B4H Brennstoffzelle4Home mit bis zu 8 % Zins plus Bonus
Die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH vertreibt und installiert Energiesysteme. Um unter anderem den Kauf von Wärmepumpen und die Einstellung von Außendienstmitarbeitern zu finanzieren, bietet das Unternehmen ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Deren Zinssatz beträgt bis zu 8,0 Prozent pro Jahr bei einer Mindestlaufzeit von rund 5,5 Jahren. Zudem ist ein umsatzabhängiger Bonuszins möglich. Wie hoch ist das Risiko?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH aus dem brandenburgischem Guben an der Grenze zu Polen. Laut Unternehmensregistereintrag ist der Geschäftsgegenstand der Emittentin Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Installation von Brennstoffzellen und anderen Energiesystemen sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Modul-, Freizeit- und Wellnesshäusern.
Das maximale Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 24.6.2022) 1,1 Millionen Euro. Die Emissionskosten betragen laut VIB bei einer Vollplatzierung 124.300 Euro, sodass in dem Fall Nettoeinnahmen von 975.700 Euro verbleiben.
Wozu dient das Anlegerkapital konkret?
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Die Nachrangdarlehensmittel sollen laut VIB dafür verwendet werden, um Personalaufwendungen, Fahrzeugkosten sowie Adress- und Terminbeschaffungskosten für zusätzliche Vertriebsmitarbeiter und Materialaufwendungen zum Einkauf und zur Herstellung der vertriebenen Produkte vorzufinanzieren.
Konkret will die Emittentin laut VIB für sechs Monate sieben zusätzliche Außendienstmitarbeiter finanzieren. Dafür setzt sie insbesondere folgende Kosten an: Gehälter von 85.000 Euro, Verkaufsprovisionen von 170.000 Euro, Adress- und Terminbeschaffungskosten für 2.000 Termine für sechs Monate von 196.700 Euro.
Zudem möchte die Emittentin mit dem Nachrangdarlehenskapital laut VIB den Kauf von 25 Wärmepumpen für zusammen 150.000 Euro, 25 Pufferspeicher-/Hydraulik-Systemen für 125.000 Euro und von 200 Solar-Hybridmodulen mit Zubehör und zehn Stromspeichern für zusammen rund 180.000 Euro finanzieren.
Laufzeit und Zins
Die Nachrangdarlehensverträge haben eine unbefristete Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung durch die Anlegerin, den Anleger oder die Emittentin ist laut VIB frühestens zum 31. Dezember 2027 mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 7,0 Prozent pro Jahr. Die Emittentin gewährt laut VIB zusätzlich einen Zinsbonus von 1,0 Prozent pro Jahr, wenn die Anlegerin oder der Anleger in den ersten 14 Tagen ab dem Beginn der Emission investiert.
Darüber hinaus ist ein umsatzabhängiger einmaliger endfälliger Bonuszins möglich. Dieser ist laut VIB abhängig vom höchsten ausgewiesenen Jahresumsatz der Emittentin während der Laufzeit der Vermögensanlage. Wird ein Umsatz von über 45 Millionen Euro nicht erreicht, wird kein Bonuszins gewährt. Im VIB wird ausgeführt: „Aktuell generiert der Anbieter dieser Vermögenslage bereits Umsätze von ca. 5 Millionen Euro.“
Verflechtung der Brennstoffzelle4Home GmbH
Die Jahresabschlüsse der Emittentin für ihre Geschäftsjahre 2020 und 2021 sind im Unternehmensregister nicht veröffentlicht und dort auch nicht hinterlegt (Stand: 2.9.2022). Laut vorliegendem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 beträgt das Sachanlagenvermögen der Emittentin rund 5.000 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 849.000 Euro.
Laut Projektprofil auf der Internetseite der Vermittlerin econeers ist die Emittentin Brennstoffzelle4Home GmbH eine Tochtergesellschaft der B4H Green Energy SE. Die SE wurde laut Unternehmensregister in ersten Quartal 2022 neu eingetragen. Auf der Internetseite der Emittentin steht (Abruf: 5.9.2022): „Mit der Fusion unseres Unternehmens mit der B4H Green Energy SE – einer europäischen Aktiengesellschaft – im Dezember 2021 bereiten wir uns aktuell auf einen Börsengang vor, welcher für die zweite Hälfte dieses Jahres geplant ist.“ „Vissolar“ ist laut Impressum eine Marke der B4H Green Energy SE.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und um ein Risikokapitalinvestment. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut VIB der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.