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Crowdinvesting für Windpark in NRW: 5 % Zins pro Jahr
Im Frühjahr dieses Jahres sind vier Windräder im Westen von Nordrhein-Westfalen errichtet worden. Anleger können in den Windpark investieren, indem sie ab 500 Euro ein Nachrangdarlehen der Projektgesellschaft zeichnen. Der Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr für 10 bis 20 Jahre. Wie ist aktuell der Projektstand?
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Der Windpark Niederkrüchten besteht aus vier Windenergieanlagen des Herstellers Enercon. Die Anlagen vom Typ E-115 haben eine Nennleistung von jeweils 3,0 MW und eine Nabenhöhe von 149 Metern. Alle vier Anlagen laufen nach Angaben der Emittentin aktuell im Probebetrieb und sollen zeitnah in den Regelbetrieb übergehen. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beträgt nach Angaben der Emittentin für die vier Windenergieanlagen 8,13 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Anbieterin und Emittentin des Nachrangdarlehens ist die Projektgesellschaft SL Windpark A-52 GmbH & Co. KG, die den Windpark Niederkrüchten betreibt. Sie ist eine Tochtergesellschaft der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. Diese projektiert, baut und betreibt seit über 20 Jahren Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW.
Finanzierung hauptsächlich mit Bankdarlehen
Die SL NaturEnergie GmbH ist auch alleinige Gesellschafterin der Projektgesellschaft SL Windpark A-52 („die Emittentin“). Das geplante Eigenkapital der Emittentin beträgt laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) 1 Million Euro. Zudem soll die Finanzierung des Windparks mit dem Nachrangdarlehenskapital (1,5 Millionen Euro) der Crowdinvestoren und mit Bankdarlehen (19,1 Millionen Euro) erfolgen. Diese Bankdarlehen sind besichert und vor den unbesicherten Nachrangdarlehen zu bedienen.
Kündigungsmöglichkeit für Anleger
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30. November 2040. Die Tilgung erfolgt laut VIB endfällig zum 30. November 2040. Der Anleger hat aber das Recht, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.
Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist laut VIB allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 20 Prozent der ursprünglichen Gesamtdarlehenssumme gekündigt werden können, somit pro Jahr maximal 300.000 Euro. Die Emittentin hat das Recht, das Darlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.
Anleger können das Nachrangdarlehen über die Internet-Plattform klimaschwarm.de zeichnen. Seit dem 3. August können auch Anleger, die nicht in Niederkrüchten und Umgebung wohnen, investieren. Nach Angaben der Emittentin sind über 50 Prozent des Nachrangdarlehensvolumens gezeichnet (Stand: 3. August 2020).
Risiken beim Betrieb eines Windparks
Bei dem Angebot handelt es sich laut VIB um eine unternehmerische Finanzierung. Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und das Nachrangdarlehen an die Anleger zurückzuzahlen.
Der wirtschaftliche Erfolg des Projektes hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere vom zu erzielenden Windaufkommen und der gesetzlich zugesagten Einspeisevergütung. Ein geringeres Windaufkommen als prognostiziert, eine nachträgliche Reduzierung der Einspeisevergütung sowie weitere Faktoren wie unerwarteter, nicht über den Vollwartungsvertrag abgedeckter Instandhaltungsbedarf, höhere Betriebskosten, unerkannte Baumängel oder sonstige Mängel an den Anlagen, Ausfall und Insolvenz wichtiger Vertragspartner oder steuerliche oder rechtliche Risiken können nachteilige Auswirkungen auf das Projekt und die Emittentin haben.