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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting für Agrisolar in Ägypten mit 9 % Zins
Das ägyptische Unternehmen Agrisolar vertreibt vorwiegend Solarsysteme zur Nutzung in der Landwirtschaft, zum Beispiel zum Betrieb von Wasserpumpen. Um insbesondere den Einkauf von Solarmodulen zu finanzieren, bietet Agrisolar ab 100 Euro Nachrangdarlehen an. Deren Zinssatz beträgt 9 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund 3,5 Jahren. Welche Risiken bestehen?
GLS Bank ist dabei
Die Vermittlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform frankly.green, ein gemeinschaftliches Projekt von Frankfurt School of Finance, FS UNEP Centre, FS Impact Finance und der GLS Bank. Der Fokus der Plattform liegt eigenen Angaben zufolge auf grünen Projekten in Ghana, Ägypten, Ruanda und Peru.
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen „Agrisolar_9%_2023_2026“ ist die Agrisolar LLC mit Sitz in Giza in Ägypten. Geschäftstätigkeit der Emittentin ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 20.4.2023) der Import, die Fertigung und der Vertrieb von Solarsystemen zum Betrieb von Grundwasserpumpen in der Landwirtschaft. Der für das 2015 gegründete Unternehmen relevante Markt ist laut VIB die Solarbranche in Ägypten. Agrisolar hat gemäß den Angaben in der Projektbeschreibung (vom 20.4.2023) nach eigenen Berechnungen einen Marktanteil von ca. 11 Prozent im ägyptischen Solarsektor.
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In Ägypten nutzen laut Projektbeschreibung nur ungefähr 10 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe eine Solaranlage, um ihre Felder zu bewässern. Der weitaus größere Teil besitze noch dieselbetriebene Generatoren und Pumpen. Als Zulieferer für Solarinstallateure, die die Anlagen schlussendlich beim Endkunden montieren, stellt Agrisolar nach eigenen Angaben ein
wichtiges Bindeglied in der Lieferkette von Solaranlagen dar. Neben dem Kerngeschäft des Imports, der Vorinstallation und des Weiterverkaufs von Solaranlagen baut die Emittentin laut Projektbeschreibung ihre Kapazitäten weiter aus. Schon jetzt produziere und verkaufe das Unternehmen sogenannte Gleichstrom-Verteilerkästen. Künftig möchte Agrisolar auch die Trägergerüste für die Solaranlagen in eigener Produktion herstellen. Als Business-2-Business-Zulieferer verkauft Agrisolar seine Produkte laut Projektbeschreibung ausschließlich an andere Unternehmen.
Auf Grundlage des letzten nach ägyptischem Recht aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 beträgt die Eigenkapitalquote der Emittentin rund 37 Prozent. Das Unternehmen hat laut Jahresabschluss-Angaben 2021 einen Jahresüberschuss erwirtschaftet.
Wohin fließt das Crowdkapital?
Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt bis zu 500.000 Euro. Abzüglich der Emissionskosten verbleiben laut VIB Nettoeinnahmen von 450.000 Euro, wenn das Angebot vollplatziert werden kann. Derzeit sind rund 20.000 Euro platziert (Stand: 2.6.2023, 12 Uhr).
Mit den Nettoeinnahmen von 450.000 Euro plant die Emittentin laut VIB, 2.480 Solarmodule des Herstellers Trina Solar (rund 69 Prozent der Nettoeinnahmen), 26 Frequenzumrichter (17 Prozent), 26 Tonnen Grobblech (7 Prozent) und 50.000 Meter Gleichstrom-Kabel (7 Prozent) anzuschaffen. Mit diesen Einkäufen will die Emittentin 26 Solarsysteme mit einem Gesamtleistungsumfang von 1.424 Kilowatt herstellen und vertreiben.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet laut VIB am 30. November 2026. Der Emittentin steht aber ein ordentliches Kündigungsrecht zu, erstmalig 24 Monate vor dem genannten Laufzeitende. Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 9 Prozent pro Jahr.
Die Tilgung der Darlehen erfolgt laut VIB in drei Raten von jeweils einem Drittel jährlich ab dem 30. November 2024. Bei Ausübung des Kündigungsrechtes und vorfälliger Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist die Emittentin laut VIB verpflichtet, eine pauschalierte Vorfälligkeitsentschädigung von 50 Prozent der Zinsansprüche zu zahlen, die über die restliche Laufzeit der Nachrangdarlehens noch angefallen wären.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet laut VIB: Sämtliche Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Zinszahlung und Tilgung – können nicht geltend gemacht werden, wenn dies für die Emittentin nach dem für sie anwendbaren ägyptischen Insolvenzrecht einen bindenden Grund für die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.
Bei der Emittentin handelt es sich um ein Unternehmen ägyptischer Rechtsform mit Sitz in Ägypten, für das das ägyptische Gesellschafts- und Insolvenzrecht gilt. Der nachrangige Darlehensvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ein Urteil eines deutschen Gerichts kann laut VIB in Ägypten jedoch nicht automatisch vollstreckt werden. Für die Anerkennung und Vollstreckung eines solchen Urteils ist laut VIB ein Gerichtsverfahren in Ägypten notwendig, in dem das in Deutschland erworbene Urteil nach ägyptischem Recht geprüft wird. Es besteht das Risiko, dass ein solches deutsches Urteil in Ägypten nicht (vollständig) anerkannt wird.
Laut VIB könnte in einem Verfahren auch der vertraglich vereinbarte Zinssatz auf die in Ägypten geltende variable Zinsobergrenze für Darlehensverträge mit ägyptischen Unternehmen gekürzt werden. Zudem besteht laut VIB ein Risiko, dass ägyptische Banken Zahlungen der Emittentin in Euro an die Anlegerinnen und Anleger nicht ausführen oder verzögern, sollte eine akute Devisenknappheit im Land herrschen. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass die Wirtschafts- und Währungskrise in Ägypten zu Verwerfungen führt, die der Emittentin die Rückzahlung der Nachrangdarlehen zusätzlich erschweren könnte.
Der für die Emittentin relevante Markt ist die Solarbranche in Ägypten. Marktbestimmende Faktoren sind laut VIB unter anderem Einkaufspreise für Solarpaneele, Konkurrenz im Bereich Solarsysteme für den landwirtschaftlichen Einsatz sowie staatliche Intervention im landwirtschaftlichen- und/oder Energiemarkt. Wenn sich für die Emittentin wichtige Faktoren ungünstig entwickeln, kann sie zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.