Ein niederländischer Windparkbetreiber möchte per Crowd-Investment ein Darlehen refinanzieren. Wo liegen die Risiken? / Foto: Nordex

  Crowd-Investment, Crowd-Porträt, Crowd-Test

Crowd-Check: Anleihe für Windpark Oude Maas in den Niederlanden

Die Pog-Ref Windparken B.V. betreibt in den Niederlanden einen Windpark mit mehreren Nordex-Anlagen, die seit September 2022 in Betrieb sind. Um ein Darlehen zu refinanzieren, bietet das Unternehmen ab 250 Euro über die Plattform Invesdor Schuldverschreibungen an. Deren Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund sieben Jahren.

Emittentin der Anleihe ist die POG-REF Windparken B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Bei ihr handelt es sich laut Anlagebasisinformationsblatt (vom 28. Juni 2023, kurz: KIIS für Key Investment Information Sheet) um eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Rechtsform der niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap). Bei dem Anleiheangebot geht es um auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen nach niederländischem Recht.

Welche Punkte fallen an dem Angebot auf?

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Gesellschafter von Pog-Ref Windparken (der Emittentin) sind laut KIIS die Renewable Energy Factory B.V. (60 Prozent) sowie die POG Capital B.V. (40 Prozent). Verwaltet wird die Emittentin durch die Renewable Factors Services B.V., die ein vollständiges Tochterunternehmen der Renewable Energy Factory B.V. ist. Die Renewable Energy Factory B.V. verfügt nach eigenen Angaben über mehr als zwölf Jahre Erfahrung mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. In ihrem Portfolio befinden sich dem KIIS zufolge Windkraftprojekte mit einer Kapazität von 150 Megawatt (MW).

Windpark Oude Maas

Die Emittentin betreibt laut KIIS drei Windturbinen im Windpark Oude Maas. Der Windpark verfügt demnach insgesamt über fünf Windkraftanlagen mit je 3,6 MW Leistung. Die drei Windkraftanlagen der Emittentin wurden von der Renewable Factory Gruppe entwickelt und sind seit September 2022 in Betrieb. Es gibt nach Angaben der Emittentin bezüglich des Betriebs und der Wartung der drei Turbinen einen unterzeichneten 20-Jahres-Vertrag mit Nordex. In dem Vertrag werde eine Garantie für die technische Verfügbarkeit der Turbinen von mindestens 96 Prozent abgegeben.

Der erzeugte Strom wird laut KIIS über einen Stromabnahmevertrag (PPA, Power PurchaseAgreement) zu Marktbedingungen an den niederländischen Erneuerbare-Energien-Anbieter Vandebron, eine Tochter von E.ON, verkauft. Der Abnahmevertrag mit Vandebron wurde laut KIIS bis zum 31. Dezember 2024 geschlossen und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr. Im Falle einer etwaigen (vorzeitigen) Beendigung des Vertrages dürfte es nach Einschätzung der Emittentin „ohne große Hindernisse möglich sein, mit einer anderen Partei einen neuen Abnahmevertrag zu Marktpreisen abzuschließen“.

Wozu dient das Anleihekapital?

Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt bis zu 1,8 Millionen Euro. Der Mindestzielbetrag beläuft sich laut KIIS auf 1,5 Millionen Euro. Derzeit sind gemäß den Angaben auf der Plattform Invesdor rund 1,2 Millionen Euro platziert (Stand: 13.7.2023). Mit dem Anleihekapital soll ein zuvor im Rahmen der Entwicklung des Windparks gewährtes nachrangiges Darlehen des Triodos Energy Transition Europe Fund von 1,8 Millionen Euro refinanziert werden.

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der Anleihe beginnt am 1. August 2023 und endet am 1. Oktober 2030. Der Zinssatz der Schuldverschreibungen beträgt 5,0 Prozent pro Jahr. Die Emittentin plant laut Informationsmemorandum, ab 2024 jährlich einen Teil der Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Möglichkeit zum Übertragen der Schuldverschreibungen ist deutlich eingeschränkt. Sie ist laut KIIS nur durch Mitteilung an den Schwarmfinanzierungsdienstleister (die Invesdor GmbH) im November 2025, im November 2027 und im November 2029 möglich. Die Frist bis zur ersten Handelbarkeit kann laut KIIS durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Schwarmfinanzierungsdienstleister und der Emittentin verlängert werden.

Anlegerinnen und Anleger müssen unbeschränkte Vollmacht erteilen

Gemäß den Emissionsbedingungen erteilt der Anleger "der Stichting Custodian eine unwiderrufliche, bedingungslose und unbeschränkte Vollmacht, im Auftrag (und daher im Namen) des Anlegers alles zu tun und alle (Rechts-)Handlungen und Verfügungen vorzunehmen, die die Stichting Custodian nach eigenem Ermessen im diesem Zusammenhang für wünschenswert oder notwendig erachtet". Stichting Custodian bezeichnet die Stichting Custodian Agent OPC, eingetragen im niederländischen Handelsregister.

Die Vollmacht umfasst laut den Emissionsbedingungen unter anderen die "Annahme einer Zahlungsvereinbarung, eines Vergleichsvorschlags, von Angeboten im Zusammenhang mit der Insolvenz bzw. dem Konkurs der Gesellschaft, Vereinbarung mit dem Insolvenz- bzw. Konkursverwalter, eines Gläubigervergleichs oder einer ähnlichen Vereinbarung".

Der Anleger ermächtigt die Stichting Custodian gemäß den Emissionsbedingungen "ausdrücklich, auch im Falle eines Interessenkonflikts als Gegenpartei des Anlegers aufzutreten und als Bevollmächtigter im Namen der Gegenpartei(en) des Anlegers zu handeln".

Risiken

Es besteht das Risiko, dass in einem oder mehreren Jahren der Windertrag, mit dem der Windpark Strom erzeugt und seine Einnahmen erzielt, geringer ausfällt als erwartet.

Als Folge der aktuellen Energiekrise hat Regierung in den Niederlanden eine Preisobergrenze für die Erzeugung Erneuerbarer Energie eingeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist laut KIIS (28.6.2023) nicht klar, wie sich die Regelung genau auswirken wird. Vor rund einer Woche ist die niederländische Regierung zerbrochen, sodass es infolge von Neuwahlen zu anderen Machtverhältnissen kommen kann. Diese könnten dann beispielsweise auch Auswirkungen auf die Regelungen zu Preisobergrenzen haben.

Die Verpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern, einschließlich der Zins- und Tilgungszahlungen, sind laut KIIS nachrangig gegenüber den Verpflichtungen gegenüber der Landesbank Saar (SaarLB). Die SaarLB hat der Emittentin in 2022 ein Darlehen von 20 Millionen Euro gewährt. Dies bedeutet gemäß den Emissionsbedingungen unter anderem, dass die Teilschuldverschreibungen bereits zu Beginn gegenüber den Ansprüchen der SaarLB in Bezug auf die bereitgestellte Finanzierung von bis zu 20 Millionen Euro (zuzüglich Zinsen und Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 33,95 Millionen Euro) nachrangig sind und dass eine Rangrücktrittserklärung im Namen der Anlegerinnen und Anleger ausgesprochen wird.

Für Anlegerinnen und Anleger können erhebliche Risiken bestehen, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.

Verwandte Artikel

21.06.23
 >
09.06.23
 >
06.06.23
 >
05.06.23
 >
24.07.23
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x