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Conergy gibt Termin für außerordentliche Hauptversammlung bekannt
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Der Vorstand der Conergy AG hat im Einklang mit dem Restrukturierungskonzept entschieden, die sich aus diesem ergebende Entschuldung des Unternehmens an einzelne Tochtergesellschaften der Conergy Gruppe weiterzugeben. Im Zuge dessen hat Conergy einzelne in- und ausländische Tochtergesellschaften von einem wesentlichen Teil ihrer Verbindlichkeiten gegenüber der Conergy AG als Konzernmutter befreit.
Diese Entschuldungsmaßnahmen und die damit einhergehende Neubewertung der Töchter führen im HGB-Einzelabschluss der Conergy AG zum 31.12.2010 zu einem Verlust in Höhe von rund € 190 Mio. Diese zusätzliche Ergebnisbelastung hat auf Ebene der Conergy AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zur Folge. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) des IFRS Konzernabschlusses der Conergy AG für 2010 ist durch diese bilanziellen Restrukturierungsmaßnahmen nicht betroffen.
Auf der einzuberufenden Hauptversammlung, die am 25. Februar 2011 in Hamburg stattfinden wird, beabsichtigt der Vorstand, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von nominal rund € 400 Mio. auf rund € 50 Mio. vorzuschlagen. Des Weiteren soll die Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu € 188 Mio. beschließen. Auf diesem Weg soll die Conergy AG und damit das ganze Unternehmen deutlich entschuldet werden. Hierzu verweisen wir auch auf die Pressemitteilung vom 17.12.2010 sowie die Adhoc-Mitteilung vom heutigen Tage.
Quelle: Conergy AG
Der Vorstand der Conergy AG hat im Einklang mit dem Restrukturierungskonzept entschieden, die sich aus diesem ergebende Entschuldung des Unternehmens an einzelne Tochtergesellschaften der Conergy Gruppe weiterzugeben. Im Zuge dessen hat Conergy einzelne in- und ausländische Tochtergesellschaften von einem wesentlichen Teil ihrer Verbindlichkeiten gegenüber der Conergy AG als Konzernmutter befreit.
Diese Entschuldungsmaßnahmen und die damit einhergehende Neubewertung der Töchter führen im HGB-Einzelabschluss der Conergy AG zum 31.12.2010 zu einem Verlust in Höhe von rund € 190 Mio. Diese zusätzliche Ergebnisbelastung hat auf Ebene der Conergy AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zur Folge. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) des IFRS Konzernabschlusses der Conergy AG für 2010 ist durch diese bilanziellen Restrukturierungsmaßnahmen nicht betroffen.
Auf der einzuberufenden Hauptversammlung, die am 25. Februar 2011 in Hamburg stattfinden wird, beabsichtigt der Vorstand, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von nominal rund € 400 Mio. auf rund € 50 Mio. vorzuschlagen. Des Weiteren soll die Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu € 188 Mio. beschließen. Auf diesem Weg soll die Conergy AG und damit das ganze Unternehmen deutlich entschuldet werden. Hierzu verweisen wir auch auf die Pressemitteilung vom 17.12.2010 sowie die Adhoc-Mitteilung vom heutigen Tage.
Quelle: Conergy AG