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Bundestag verlängert Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Ursprünglich war das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bis Ende Oktober 2020 befristet. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz bis Ende 2023 verlängert.
Das KapMuG ermöglicht es Anlegern, in Musterprozessen Schadenersatz einzufordern. Das Gesetz war 2005 verabschiedet worden, um den Schutz von Anlegern zu verbessern. Statt alleine ihr Recht einzufordern, können sie seitdem mit anderen Geschädigten gemeinsame Prozesse anstreben. Das KapMuG ist unter anderem für den Fall gedacht, dass Anleger mit einem Finanzprodukt hohe Verluste gemacht haben und der Meinung sind, nicht ausreichend über die Risiken informiert worden zu sein.
Das Gesetz wird derzeit beispielsweise in einem Musterprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals angewendet.
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16.09.20
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