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Bundestag verabschiedet neues Anlegerschutzgesetz

Der Bundestag hat ein neues Anlegerschutzgesetz verabschiedet. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus Union und FDP beschloss das Parlament heute in Berlin Regelungen, die Verbraucher besser vor Beratungsfehlern schützen sollen. SPD und Grüne lehnten das Gesetz ab, die Linke enthielt sich. Von Seiten der Oppositionsparteien wurde das Gesetz zudem als unzureichend kritisiert. Sollte der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmen, kann es noch im März 2011 in Kraft treten, hieß es.


Bei freien Finanzvermittlern und Vertrieben geschlossener Erneuerbare-Energie-Fonds hatte das knapp ein Jahr lang immer wieder diskutierte Gesetz im Vorfeld für große Unruhe und Proteste gesorgt (ECOreporter.de Opens external link in new windowberichtete). Gegen den Willen der Kreditwirtschaft soll mit dem Gesetz unter anderem ein Register für die etwa 300 000 Anlageberater eingeführt werden. Diese von der Bundesaufsicht für Finanzwirtschaft (BaFin) geführte Datenbank soll die Beratungsfehler und Beschwerden erfassen. Damit solle „keine Verkehrssünderkartei“ geschaffen werden, wie ein Regierungssprecher erklärte. Die BaFin werde jeden Einzelfall prüfen. Strafen bis hin zu einem zweijährigen Berufsverbot sind möglich. 


Freiberufliche Anlageberater sollen nicht unter die Aufsicht der BaFin gestellt, sondern durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert werden. Wie genau dies geregelt sein soll, ist allerdings noch offen. Darüber soll in einer eigenen Anhörung am 24. Februar beraten werden. Im Raum stehen dabei unter anderem Regelungen, wonach freie Vermittler dazu verpflichtet werden sollen, alle Beratungsgespräche zu protokollieren und ihre Kunden über Verkaufsprovisionen aufklären müssen.
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