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Bundesrat sieht großen Korrekturbedarf bei EEG-Novelle
Die ersten Beschlüsse des Bundesrates zur Neugestaltung der Einspeisetarife für Solarstrom ab 2012 heben sich deutlich von der ursprünglichen Gesetzesinitiative des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Dies wurde in der ersten Beratung der Länderkammer zum Thema deutlich. Unter anderem sprach sich das Gremium am vergangenen Freitag mehrheitlich gegen weitere Einschnitte über die Kabinettsvorlage hinaus aus. Es gelte am Zubauabhängigen Tarifsystem festzuhalten und den Ausbau der Erneuerbaren mit hohem Tempo voranzutreiben.
Die Mehrheit des Bundesrats – darunter selbst unionsregierte Länder wie Bayern und Thüringen – forderte darüber hinaus Nachbesserungen am EEG-Entwurf. So plädierte der Bundesrat für eine umfangreichere Nutzung von Freiflächen-Solarkraftwerken. Bereits in zwei bis drei Jahren würden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraft erzeugen können, ohne dass ein ähnlich aufwändiger Ausbau der Höchstspannungsnetze nötig wäre, hieß es dazu. Auch erklärte die Länderkammer es sei sinnvoll, das System im Bereich Eigenverbrauch wie bisher beizubehalten und nicht weiter einzuschränken.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen fordert der Bundesrat, die Vergütung bis zu einer Anlagengröße von 100 kW um 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu steigern. Die Länder forderten außerdem, kleine Photovotaik-Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 30 KW nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Der EEG-Entwurf sieht vor, diese Anlagen nur für 70 Prozent ihrer Nennleistung zu vergüten .
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die aktuellen Forderungen der Länderkammer. „Die Bundesländer haben erkannt: Eine Energiewende kann nur mit einem starken Ausbau der Solarenergie gelingen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, heute in Berlin. Der Bundesrat setzte ein klares Signal für Erneuerbare Energien. Insbesondere die Bundesländer mit Produktionsstandorten von Photovoltaik-Unternehmen hätten erkannt, wie wichtig attraktive Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie und die heimische Solarwirtschaft seien, so König weiter.
Die Mehrheit des Bundesrats – darunter selbst unionsregierte Länder wie Bayern und Thüringen – forderte darüber hinaus Nachbesserungen am EEG-Entwurf. So plädierte der Bundesrat für eine umfangreichere Nutzung von Freiflächen-Solarkraftwerken. Bereits in zwei bis drei Jahren würden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraft erzeugen können, ohne dass ein ähnlich aufwändiger Ausbau der Höchstspannungsnetze nötig wäre, hieß es dazu. Auch erklärte die Länderkammer es sei sinnvoll, das System im Bereich Eigenverbrauch wie bisher beizubehalten und nicht weiter einzuschränken.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen fordert der Bundesrat, die Vergütung bis zu einer Anlagengröße von 100 kW um 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu steigern. Die Länder forderten außerdem, kleine Photovotaik-Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 30 KW nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Der EEG-Entwurf sieht vor, diese Anlagen nur für 70 Prozent ihrer Nennleistung zu vergüten .
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die aktuellen Forderungen der Länderkammer. „Die Bundesländer haben erkannt: Eine Energiewende kann nur mit einem starken Ausbau der Solarenergie gelingen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, heute in Berlin. Der Bundesrat setzte ein klares Signal für Erneuerbare Energien. Insbesondere die Bundesländer mit Produktionsstandorten von Photovoltaik-Unternehmen hätten erkannt, wie wichtig attraktive Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie und die heimische Solarwirtschaft seien, so König weiter.