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Bundesnetzagentur: Windstrom wurde zu billig
Eine trockene Mitteilung hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht: Der Höchstpreis für Ausschreibungen für Windenergie an Land wird im nächsten Jahr 6,3 Cent pro Kilowattstunde betragen. Angesichts der etwa 28 Cent, die jeder Verbraucher auf der Stromrechnung für seine Kilowattstunde findet – ein echtes Schnäppchen, sollte man vermuten. Doch der erste Eindruck täuscht. Denn die 6,3 Cent sind der Preis, den Bewerber anbieten sollen, wenn sie neue Windkraftanlagen bauen wollen. Und trotz aller Lippenbekenntnisse der Politiker anlässlich pompöser Klimakonferenzen wie zuletzt in Bonn: In der Realität blockieren, verhindern und torpedieren viele Politiker die Erneuerbare Energie, wo sie nur können. Die Krönung ist derzeit die NRW-Landesregierung, die neue Windräder im Umkreis von zwei Kilometer um jedes Wohnhaus verhindern will.
Aber die Meldung der Bundesnetzagentur ist auch das Eingeständnis, dass die deutsche Erneuerbare-Energie-Politik wieder einmal in einer Sackgasse landete. Denn wer die neuen Windkraftanlagen bauen will, muss bestimmte Preise angeben und sich in Ausschreibungsrunden für neue Projekte bewerben. Wer den niedrigsten Preis angibt, erhält den Zuschlag. In den letzten Ausschreibungsrunden haben vor allem Bürgerwindenergiegesellschaften diese Zuschläge erhalten. Sie dürfen ihre Projekte länger planen und müssen sie nicht schnell realisieren. Die Folge: Sie haben Niedrigpreise geboten, die derzeit gar nicht realisierbar sind. Laut Bundesnetzagentur liegt der derzeitige Herstellungspreis für Windstrom bei 5,6 Cent pro Kilowattstunde. Hätten die Bürgerwindgesellschaften weiter so geboten wie bisher, dann wäre bei Ausschreibung ein Höchstwert von 5 Cent herausgekommen – da wären Verluste vorprogrammiert gewesen. Im Endergebnis hätte vernünftigerweise niemand sich für einen neuen Windpark bewerben dürfen. Nun also 6,3 Cent – immerhin ein Plus von gut 25 Prozent gegenüber 5 Cent.
"Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt zu den Ausschreibungen der jüngsten Vergangenheit: "Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften hatten die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden.“. Es sei zu befürchten gewesen, dass bei einem zu niedrigen Windstrom-Höchstpreis für 2018 zu wenige Gebote abgegeben würden.“ Im Klartext: Schon 2017 wurden wenig neue Windprojekte in den Ausschreibungen genehmigt, und es drohte für 2018 der Stillstand. Und das in einem Land, das in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz nimmt und immer noch von Braun- und Steinkohle abhängig ist. Wegen der Absurditäten des Ausschreibungsverfahrens für neue Windkraftprojekte drohen derzeit die mittelständischen Windkraftgesellschaften auszubluten, die in Deutschland die Windparks planen. Sie weichen teilweise ins Ausland aus. Weitere Absurdität: Bürgerwindgesellschaften sind in dem neuen Ausschreibungs-Verfahren bevorzugt – an sich eine sinnvolle Regelung. Nur im Detail nicht durchdacht und in der Praxis zu wenig kontrolliert. Denn die Bürgerwindgesellschaften, die in den letzten Ausschreibungsverfahren abräumten, stehen teilweise im Verdacht, in Wahrheit keine echten Bürgerwindgesellschaften zu sein. Sondern kleine Clubs von Profis, die unter dieser Flagge Projektrechte sichern. Fazit: Energiewende? Sie wird von der Regierungspolitik so gut und schnell gemanagt wie der neue Berliner Flughafen.
Aber die Meldung der Bundesnetzagentur ist auch das Eingeständnis, dass die deutsche Erneuerbare-Energie-Politik wieder einmal in einer Sackgasse landete. Denn wer die neuen Windkraftanlagen bauen will, muss bestimmte Preise angeben und sich in Ausschreibungsrunden für neue Projekte bewerben. Wer den niedrigsten Preis angibt, erhält den Zuschlag. In den letzten Ausschreibungsrunden haben vor allem Bürgerwindenergiegesellschaften diese Zuschläge erhalten. Sie dürfen ihre Projekte länger planen und müssen sie nicht schnell realisieren. Die Folge: Sie haben Niedrigpreise geboten, die derzeit gar nicht realisierbar sind. Laut Bundesnetzagentur liegt der derzeitige Herstellungspreis für Windstrom bei 5,6 Cent pro Kilowattstunde. Hätten die Bürgerwindgesellschaften weiter so geboten wie bisher, dann wäre bei Ausschreibung ein Höchstwert von 5 Cent herausgekommen – da wären Verluste vorprogrammiert gewesen. Im Endergebnis hätte vernünftigerweise niemand sich für einen neuen Windpark bewerben dürfen. Nun also 6,3 Cent – immerhin ein Plus von gut 25 Prozent gegenüber 5 Cent.
"Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt zu den Ausschreibungen der jüngsten Vergangenheit: "Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften hatten die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden.“. Es sei zu befürchten gewesen, dass bei einem zu niedrigen Windstrom-Höchstpreis für 2018 zu wenige Gebote abgegeben würden.“ Im Klartext: Schon 2017 wurden wenig neue Windprojekte in den Ausschreibungen genehmigt, und es drohte für 2018 der Stillstand. Und das in einem Land, das in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz nimmt und immer noch von Braun- und Steinkohle abhängig ist. Wegen der Absurditäten des Ausschreibungsverfahrens für neue Windkraftprojekte drohen derzeit die mittelständischen Windkraftgesellschaften auszubluten, die in Deutschland die Windparks planen. Sie weichen teilweise ins Ausland aus. Weitere Absurdität: Bürgerwindgesellschaften sind in dem neuen Ausschreibungs-Verfahren bevorzugt – an sich eine sinnvolle Regelung. Nur im Detail nicht durchdacht und in der Praxis zu wenig kontrolliert. Denn die Bürgerwindgesellschaften, die in den letzten Ausschreibungsverfahren abräumten, stehen teilweise im Verdacht, in Wahrheit keine echten Bürgerwindgesellschaften zu sein. Sondern kleine Clubs von Profis, die unter dieser Flagge Projektrechte sichern. Fazit: Energiewende? Sie wird von der Regierungspolitik so gut und schnell gemanagt wie der neue Berliner Flughafen.