Erneuerbare Energie

Bundesnetzagentur: Erste Ausschreibung für KWK-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eröffnet.

Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2017 hat der Gesetzgeber Ausschreibungen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 Megawatt eingeführt. Solche Anlagen müssen also erfolgreich an Auktionen teilnehmen, um eine Förderung zu erhalten. "Die wettbewerbliche Ermittlung der KWK-Förderung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer wirtschaftlich tragfähigen Umgestaltung der deutschen Energieversorgung", sagte dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur aus Bonn. Seine Regulierungsbehörde werde bei den KWK-Ausschreibungen auf ihre Erfahrungen aus den Auktionen für Erneuerbare Energien zurückgreifen.

100 Megawatt sind ausgeschrieben

Für den Gebotstermin am 1. Dezember 2017 beträgt das Höchstgebot 7 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Die niedrigsten Gebote der Teilnehmer erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese erste Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen 100 Megawatt installierte Leistung. Die besten Chancen sehen Branchenteilnehmer für größere KWK-Anlagen und Modernisierungen. In der ersten Runde erwarten sie eher höhere Preise - bevor ähnlich wie bei den Erneuerbaren-Ausschreibungen ein Preisverfall eintreten könnte

Die Ausschreibungen betreffen laut der Bonner Behörde grundsätzlich alle Anlagen im Anlagensegment. Nach dem erteilten Zuschlag haben Unternehmen zwei Jahre Zeit, um die Anlage in Betrieb zu nehmen. Eine Genehmigung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sei für die Teilnahme an den Ausschreibungen nicht erforderlich. Die Bieter müssten die Projekte aber im Marktstammdatenregister registriert haben.
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