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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Bundesminister konkretisieren ihre Kürzungspläne für die Solarförderung – zehntausende Arbeitsplätze gefährdet?
Es kommt alles noch schlimmer! Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler und Bundesumweltminister Norbert Röttgen haben heute Mittag ihre Pläne für Kappungen bei der Solarstromvergütung der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie übertreffen die Befürchtungen deutlich. Grundzüge der Pläne waren bereits im Vorfeld durchgesickert und hatten zu starken Kursverlusten von Solaraktien geführt (wir berichteten ausführlich darüber und über erste Einschätzungen von Experten zu den Plänen und ihren Auswirkungen. Per
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Den Ministern zufolge soll die starke und weit vorgezogene Absenkung der Solarstromtarife für Neuanlagen bereits zum 9. März erfolgen und nicht zum 1. April, wie zunächst angenommen wurde. Das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Kürzung sogar erst zur Jahresmitte vor. Nun bleibt der Solarbranche noch weniger Zeit, sich darauf einzustellen. Ab Mai sollen die Tarife für Neuanlagen dann monatlich weiter gekürzt werden.
Es gibt künftig nur noch drei Kategorien von Solaranlagen mit Anspruch auf Vergütung nach dem EEG: Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW und große Anlagen von 1000 kW bis 10 Megawatt (Dach- und Freiflächenanlagen). Anlagen mit einer Kapazität über 10 MW Megawatt bekommen keine Solarstromvergütung. Allerdings wird diesen Großanlagen ab 10 MW eine Übergangsfrist bis Ende Juni eingeräumt. Wenn Sie bis dahin ans Netz gebracht werden, können Sie noch die aktuelle Solarstromvergütung beanspruchen.
Konkret werden zum 9. März 2012 folgende Vergütungssätze festgelegt:
Anlagen bis 10 kW: 19,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh),
Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh,
Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
Ab dem 1. Mai sinken diese Tarife dann pro Monat um 0,15 ct/kWh. Per
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Schon vorab war bekannt geworden, dass Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen fortan nicht mehr vollständig die Vergütung nach dem EEG beanspruchen darf. Dies haben die Minister heute bestätigt. Nur für 90 Prozent des erzeugten regenerativen Stroms wird der gekürzte Solarstromtarif ab März gezahlt. Die übrigen 10 Prozent müssen die Betreiber dieser neuen Solaranlagen selbst verbrauchen oder am Markt verkaufen. Da dies aber nur Profis möglich sein wird, kommt dies einer zusätzlichen Kürzung für die Solaranlagen von kleinen Betreibern gleich. Obendrein wurde heute mitgeteilt, dass kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung nur für 85 Prozent der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge erhalten sollen. Somit fällt hier die indirekte Kürzung noch stärker aus.
Gegenwärtig enthält das EEG eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, kann dafür zusätzlich einen staatlichen Bonus einstreichen. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch beträgt dieser 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, steigt dieser Bonus sogar auf 16,74 Cent. Das erhöht die Attraktivität von Solaranlagen auf dem Dach, ist aber auch ein wichtiger Anreiz, weil ein hoher Eigenverbrauch umfassende Investitionen in entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums erfordert. Ziel dieses Eigenverbrauch-Bonus war es, die dezentrale und klimaschonende Energieversorgung insbesondere von Privathäusern zu fördern. Diese Fördermaßnahme wollen die Minister nun streichen, ab dem 1. Januar 2013 fällt der Eigenverbrauch-Bonus weg.
Immerhin hat sich Rösler nicht mit seinem Vorhaben durchgesetzt, den jährlichen Photovoltaik-Zubau auf 1.000 Megawatt zu begrenzen. Ein so genannter fester Deckel wird nicht eingeführt. Für 2012 und 2013 bleibt es beim bisherigen Zielkorridor, wonach die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen anstrebt, dass jedes Jahr Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2.500 bis 3.500 Megawatt neu ans Netz gehen. Danach wird diese Zielgröße jedes Jahr um 400 Megawatt abgesenkt. Wenn diese Vorgaben – wie in 2010 und 2011 geschehen – deutlich überschritten werden, sind zusätzliche Einschnitte bei der Solarstromvergütung vorgesehen. Die können dann kurzfristig erfolgen. Damit bleibt also die Planungssicherheit für Solarprojektierer bestehen. Ab 2017 sollen in Deutschland nur noch 900 bis 1.900 Megawatt neu ans Netz gehen. Zum Vergleich: in den beiden letzten Jahren wurden in Deutschland jeweils Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 7.000 Megawatt neu ans Netz gebracht.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen verteidigte die drastischen Einschnitte: "Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen. Gleichzeitig schaffen wir für die PV-Industrie stabile Rahmenbedingungen, damit sie sich auch in Zukunft auf dem Weltmarkt behaupten kann. Wir setzen damit unseren Weg einer kosteneffizienten Förderung der Photovoltaik fort. So werden mit dem neuen Vorschlag die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert. Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen dient die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten. Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt."
Unternehmen der deutschen Solarbranche laufen Sturm gegen die Pläne der Bundesminister. So haben heute die Mitarbeiter der Centrosolar Sonnenstromfabrik in Wismar mit einer symbolischen Werksschließung gegen die Kürzungspläne bei der Solarstromförderung protestiert. Bei dem Unternehmen seien rund 1.000 deutsche Arbeitsplätze in Gefahr. Auch in Freiburg, wo mehrere Solarunternehmen ansässig sind, protestierten Arbeitnehmer gegen die Absichten der Minister. In Wörrstadt bildeten rund 1.000 Angestellte rheinland-pfälzischer Solarfirmen eine Menschenkette vor einem Solarpark des Grünstromprojektierers juwi.
Bildhinweis: Die Menschenkette von Arbeitnehmern der Solarbranche in Wörrstadt. / Quelle juwi Gruppe
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte bislang auf den Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. Diese Strategie ist offenbar gescheitert. Nun sieht der Verband zehntausende Arbeitsplätze gefährdet und appelliert an die Bundeskanzlerin, die Kürzungspläne fallen zu lassen. „Was hier geplant ist, ist ein Solar-Ausstiegsgesetz. Nun soll Solarstrom der Stecker gezogen werden. So kann die Energiewende nicht gelingen. Die Existenz von vielen zehntausend Arbeitsplätzen in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen steht auf dem Spiel. Rösler und die Interessen der großen Energiekonzerne haben sich durchgesetzt. Jetzt droht ein gewaltiger Rollback in der Umwelt- und Energiepolitik“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Körnig wirft Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vor, den Ausbau der Solarenergie deutlich begrenzen zu wollen. Nach Berechnungen des BSW-Solar summieren sich ihre Einschnitte bei der Solarstromförderung bis zum Jahresende – je nach Marktsegment - auf 30 bis 50 Prozent. Mit den neuen Kürzungsplänen verringere sich die Solarstromförderung doppelt so schnell wie im Vorjahr. Dabei sei sie in den vergangenen drei Jahren bereits halbiert worden.

Den Ministern zufolge soll die starke und weit vorgezogene Absenkung der Solarstromtarife für Neuanlagen bereits zum 9. März erfolgen und nicht zum 1. April, wie zunächst angenommen wurde. Das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Kürzung sogar erst zur Jahresmitte vor. Nun bleibt der Solarbranche noch weniger Zeit, sich darauf einzustellen. Ab Mai sollen die Tarife für Neuanlagen dann monatlich weiter gekürzt werden.
Es gibt künftig nur noch drei Kategorien von Solaranlagen mit Anspruch auf Vergütung nach dem EEG: Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW und große Anlagen von 1000 kW bis 10 Megawatt (Dach- und Freiflächenanlagen). Anlagen mit einer Kapazität über 10 MW Megawatt bekommen keine Solarstromvergütung. Allerdings wird diesen Großanlagen ab 10 MW eine Übergangsfrist bis Ende Juni eingeräumt. Wenn Sie bis dahin ans Netz gebracht werden, können Sie noch die aktuelle Solarstromvergütung beanspruchen.
Konkret werden zum 9. März 2012 folgende Vergütungssätze festgelegt:
Anlagen bis 10 kW: 19,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh),
Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh,
Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
Ab dem 1. Mai sinken diese Tarife dann pro Monat um 0,15 ct/kWh. Per

Schon vorab war bekannt geworden, dass Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen fortan nicht mehr vollständig die Vergütung nach dem EEG beanspruchen darf. Dies haben die Minister heute bestätigt. Nur für 90 Prozent des erzeugten regenerativen Stroms wird der gekürzte Solarstromtarif ab März gezahlt. Die übrigen 10 Prozent müssen die Betreiber dieser neuen Solaranlagen selbst verbrauchen oder am Markt verkaufen. Da dies aber nur Profis möglich sein wird, kommt dies einer zusätzlichen Kürzung für die Solaranlagen von kleinen Betreibern gleich. Obendrein wurde heute mitgeteilt, dass kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung nur für 85 Prozent der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge erhalten sollen. Somit fällt hier die indirekte Kürzung noch stärker aus.
Gegenwärtig enthält das EEG eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, kann dafür zusätzlich einen staatlichen Bonus einstreichen. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch beträgt dieser 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, steigt dieser Bonus sogar auf 16,74 Cent. Das erhöht die Attraktivität von Solaranlagen auf dem Dach, ist aber auch ein wichtiger Anreiz, weil ein hoher Eigenverbrauch umfassende Investitionen in entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums erfordert. Ziel dieses Eigenverbrauch-Bonus war es, die dezentrale und klimaschonende Energieversorgung insbesondere von Privathäusern zu fördern. Diese Fördermaßnahme wollen die Minister nun streichen, ab dem 1. Januar 2013 fällt der Eigenverbrauch-Bonus weg.
Immerhin hat sich Rösler nicht mit seinem Vorhaben durchgesetzt, den jährlichen Photovoltaik-Zubau auf 1.000 Megawatt zu begrenzen. Ein so genannter fester Deckel wird nicht eingeführt. Für 2012 und 2013 bleibt es beim bisherigen Zielkorridor, wonach die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen anstrebt, dass jedes Jahr Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2.500 bis 3.500 Megawatt neu ans Netz gehen. Danach wird diese Zielgröße jedes Jahr um 400 Megawatt abgesenkt. Wenn diese Vorgaben – wie in 2010 und 2011 geschehen – deutlich überschritten werden, sind zusätzliche Einschnitte bei der Solarstromvergütung vorgesehen. Die können dann kurzfristig erfolgen. Damit bleibt also die Planungssicherheit für Solarprojektierer bestehen. Ab 2017 sollen in Deutschland nur noch 900 bis 1.900 Megawatt neu ans Netz gehen. Zum Vergleich: in den beiden letzten Jahren wurden in Deutschland jeweils Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 7.000 Megawatt neu ans Netz gebracht.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen verteidigte die drastischen Einschnitte: "Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen. Gleichzeitig schaffen wir für die PV-Industrie stabile Rahmenbedingungen, damit sie sich auch in Zukunft auf dem Weltmarkt behaupten kann. Wir setzen damit unseren Weg einer kosteneffizienten Förderung der Photovoltaik fort. So werden mit dem neuen Vorschlag die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert. Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen dient die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten. Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt."

Bildhinweis: Die Menschenkette von Arbeitnehmern der Solarbranche in Wörrstadt. / Quelle juwi Gruppe
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte bislang auf den Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. Diese Strategie ist offenbar gescheitert. Nun sieht der Verband zehntausende Arbeitsplätze gefährdet und appelliert an die Bundeskanzlerin, die Kürzungspläne fallen zu lassen. „Was hier geplant ist, ist ein Solar-Ausstiegsgesetz. Nun soll Solarstrom der Stecker gezogen werden. So kann die Energiewende nicht gelingen. Die Existenz von vielen zehntausend Arbeitsplätzen in einer der wichtigsten Zukunftsbranchen steht auf dem Spiel. Rösler und die Interessen der großen Energiekonzerne haben sich durchgesetzt. Jetzt droht ein gewaltiger Rollback in der Umwelt- und Energiepolitik“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Körnig wirft Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vor, den Ausbau der Solarenergie deutlich begrenzen zu wollen. Nach Berechnungen des BSW-Solar summieren sich ihre Einschnitte bei der Solarstromförderung bis zum Jahresende – je nach Marktsegment - auf 30 bis 50 Prozent. Mit den neuen Kürzungsplänen verringere sich die Solarstromförderung doppelt so schnell wie im Vorjahr. Dabei sei sie in den vergangenen drei Jahren bereits halbiert worden.