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Bundeskabinett bestätigt vorgezogene Kappung der Sonnenstromvergütung
Die vorgezogene Kappung der deutschen Solarstromförderung ist fix. Das Bundeskabinett bestätigte die geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz heute. Dies teilte das Bundesumweltministerium mit.
Nun wird die ursprünglich zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung im März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.
Auch der Einschränkung des sogenannten Grünstromprivilegs stimmte das Bundeskabinett zu. Diese Regel befreite bislang diejenigen Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, die für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien einsetzten und diesen Strom direkt vermarkteten. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Umlagebefreiung für die Grünstromprivileg-Nutzer auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzt.
Betreiber von neuen Biomassekraftwerken müssen sich ab 2012 auf Kürzungen einstellen, kündigte das Bundesministerium an. Damit werde der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden solle, um eine Überförderung zu vermeiden.
Alle neuen Regelungen des EEG in einen neuen Erfahrungsbericht einfließen und so überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen dann in die nächste Novillierung des Gesetzes zum 1. Januar 2012 einfließen, hieß es. Dieser werde Mitte des Jahres vorliegen.
Nun wird die ursprünglich zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung im März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.
Auch der Einschränkung des sogenannten Grünstromprivilegs stimmte das Bundeskabinett zu. Diese Regel befreite bislang diejenigen Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, die für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien einsetzten und diesen Strom direkt vermarkteten. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Umlagebefreiung für die Grünstromprivileg-Nutzer auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzt.
Betreiber von neuen Biomassekraftwerken müssen sich ab 2012 auf Kürzungen einstellen, kündigte das Bundesministerium an. Damit werde der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden solle, um eine Überförderung zu vermeiden.
Alle neuen Regelungen des EEG in einen neuen Erfahrungsbericht einfließen und so überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen dann in die nächste Novillierung des Gesetzes zum 1. Januar 2012 einfließen, hieß es. Dieser werde Mitte des Jahres vorliegen.