Erneuerbare Energie

Bundeskabinett beschließt Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Laut einer Meldung des Bundesumweltministeriums (BMU) sieht dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) vor, die das Bundeskabinett heute auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschloss.

Wie es weiter heißt, sollen mit der Verordnung die Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von flüssiger Biomasse, auf die sich die EU im Dezember 2008 geeinigt hat, für den Strombereich umgesetzt werden. Der Entwurf sehe vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird (z.B. Raps-, Palm- und Sojaöl), so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Bis zum Jahr 2018 soll diese Mindestanforderung schrittweise auf 60 Prozent angehoben werden. Zudem dürften die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein.

Auf die Nachhaltigkeitskriterien hatte sich die Europäische Union mit der Verabschiedung der Richtlinie zu erneuerbaren Energien im Dezember 2008 geeinigt. Die deutsche Verordnung nutzt laut der Meldung die Spielräume, die die EU den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie insbesondere bei der finanziellen Förderung lässt, und verschärft die Anforderungen für den Bonus für nachwachsende Rohstoffe, indem sie vorschreibt, dass bereits frühzeitig möglichst hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt werden müssen.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Den Verordnungsentwurf finden Sie Opens external link in new windowhier im Internet.
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