Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Bundesfinanzhof: Besteuerung von Aktien ist teilweise verfassungswidrig
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs – immerhin das höchste deutsche Finanzgericht – verstößt die derzeitige Besteuerung von Aktiengeschäften gegen die Verfassung.
Bislang ist es so: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diese Verluste in der Steuererklärung nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit Gewinnen aus sonstigen Kapitaleinkünften wie beispielsweise Fonds-Erträgen oder Festgeldzinsen.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass diese Einschränkung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt. Es gebe keine verfassungskonforme Grundlage dafür, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlustgeschäften unterschiedlich zu behandeln, heißt es in einer Mitteilung des Finanzgerichts.
Um die aktuelle Besteuerungspraxis zu kippen, hat der Bundesfinanzhof Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sollten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe im Sinne des Bundesfinanzhofs entscheiden, müsste das Steuerrecht entsprechend geändert werden.