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Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgelder gegen Deutsche Cannabis AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Januar weitere Ordnungsgelder von insgesamt 3,75 Millionen Euro gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Cannabis AG aus Berlin verhängt.
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Die Deutsche Cannabis AG soll laut BfJ die Konzernrechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe das Unternehmen gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB. Die Deutsche Cannabis AG hat gegen die Ordnungsgeldentscheidungen Beschwerde eingelegt.
Im Dezember 2019 hatte das BfJ in der gleichen Sache bereits Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 557.500 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Auch gegen diese Entscheidungen hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt.