Erneuerbare Energie

Bulgariens Justiz kippt rückwirkende Gebührenpflicht für Solaranlagen

Wegen „Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung“ hat das oberste Gericht Bulgariens Netzanschlussgebühren für Photovoltaikanlagen für nichtig erklärt. Diese Gebühren hatte die zuständige Regulierungsbehörde SEWRC erst 2012 -  und zwar auch rückwirkend für Anlagen der Baujahre 2010 und 2011 – eingeführt.

Allerdings sind mit dem Richterspruch noch nicht alle Betreiber der betroffenen Solaranlagen von der Gebühr befreit. Befreit werden zunächst nur die Betreiber von Solaranlagen mit mehr als 30 kW Leistungskapazität, die in der ersten Jahreshälfte 2012 in Betrieb gingen, sowie alle Betreiber derer Sonnenstromkraftwerke die schon seit 2010 oder 2011 Strom produzieren.

Der bulgarische Branchenverband der Photovoltaik-Industrie begrüßte die Entscheidung des Gerichts und zeigte sich zuversichtlich, dass die Gebührenbefreiung bald auf weitere Anlageklassen der Photovoltaik ausgedehnt werden wird.

Die 2012 eingeführte Netzanschlussgebühr betrifft nicht allein bulgarische Solaranlagen, sonder alle Formen regenerativer Energieerzeugung. Damit hatte die Regulierungsbehörde eine branchenübergreifende Klagewelle losgetreten.
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