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Buhlen um die Gunst der Singulus-Anleihegläubiger hat begonnen

Wer soll die Interessen der Anleihegläubiger von Singulus Technologies bei der anstehenden Sanierung vertreten? Vor der wegweisenden Gläubigerversammlung des finanziell angeschlagenen Solarzulieferers aus Kahl am Main bringen sich Kandidaten für dieses Amt in Stellung.

Am 8. Oktober 2015 will die Singulus Technologies AG die Weichen für einen Schuldenschnitt stellen. Die Kapitalmaßnahme soll das Unternehmen aus der schweren Krise führen. Als Voraussetzung dafür sollen die Anleihegläubiger vorübergehend auf Kündigungsrechte verzichten und für 2016 keine Zinsen erhalten (ECOreporter.de  berichtete). Auf der Tagesordnung steht die Wahl des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Dazu gibt inzwischen zwei öffentliche „Bewerbungen“.  Auf der einen Seite steht die Beraterfirma One Square Advisors GmbH. Dieses Unternehmen tritt in zahlreichen Restrukturierungsprozessen auf und bemüht sich derzeit auch um Einfluss bei der Umstellung der Windkraftanleihe von eno energy (ECOreporter.de berichtete  hier und  hier).
Die zweite Kandidatin ist die „Deutsche Investment Union“, ein Verein, der von Christoph Öfele als Vorstandsvorsitzendem geleitet wird. Öfele arbeitet nach eigenen Angaben als Wirtschafts- und Finanzjournalist und führt zwei vermögensverwaltende GmbHs. Sein Verein übt in einer offiziellen Stellungnahme Kritik an der Führung der Singulus Technologies AG. Diese verfüge laut ihrer Halbjahresbilanz für das laufende Jahr über ausreichend Mittel, um die 2016 fälligen Anleihezinsen zu bedienen. Die Pläne zum Verzicht seien daher abzulehnen. „Aus Sicht der DIU ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters weder nötig noch sinnvoll“, heißt es in der Mitteilung der DIU. „Zum einen kostet ein gemeinsamer Vertreter Geld, zum anderen soll dieser mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet werden, die die Rechte der Anleihegläubiger massiv beeinträchtigen“, so die Begründung:  Dennoch bietet die DIU en Anleiheinhabern an, sie auf der am 8. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten.“

Singulus Techologies AG: ISIN DE000723899 / WKN 723890
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