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Erneuerbare Energie, Meldungen
BSH veröffentlicht ersten Flächenentwicklungsplan für Offshore-Windkraft
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den ersten Flächenentwicklungsplan für die Nord- und Ostsee in seiner finalen Fassung veröffentlicht. Er bildet die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See (Offshore-Windenergie).
Der Flächenentwicklungsplan legt für die Jahre ab 2026 Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee an das landseitige Stromnetz angebunden werden.
„Die Aufstellung des Flächenentwicklungsplans leistet einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Er schafft die Grundlage für einen geordneten Ausbau der Windenergie auf See und der zugehörigen Netzanbindungen“, so die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.
Die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans erfolgen auf Basis des gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Zusätzlich werden im Anhang des Plans weitere Szenarien bis 2030 sowie ein langfristiger Ausblick dargestellt.
Der Flächenentwicklungsplan gibt standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze vor, die die Weichen für eine effiziente Erschließung des Potenzials für Windenergie auf See stellen und gleichzeitig die zu erwartende technische Fortentwicklung bei Netzanbindungssystemen berücksichtigen sollen.
Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung befasst sich der Flächenentwicklungsplan BSH-Angaben zufolge auch intensiv mit dem Thema Naturschutz, insbesondere mit Auswirkungen der Offshore-Windenergie in der Nordsee auf die störempfindliche Vogelart Seetaucher.
Der Flächenentwicklungsplan und die Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.