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BMU legt Bericht zur Geothermie vor – „wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“ möglich
Die Nutzung der tiefen Erdwärme (Geothermie) kann zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftsfesten Energieversorgung leisten. Das ist laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU) das Fazit eines Berichts zur Geothermie, den das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen hat. Gabriel: „Die Bundesregierung hat geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um Erdwärme verstärkt nutzen zu können. Unsere gesetzlichen Regelungen und Fördermaßnahmen werden zu einer deutlichen Marktbelebung führen.“
Bis zum Jahr 2020 sollen demnach etwa 280 Megawatt Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein, das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 Megawatt pro Kraftwerk entspreche dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke hätten das Potenzial, rund 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Im Bereich der Wärmeerzeugung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 Megawatt bis 2030 gerechnet.
Wie es weiter heißt, steckt die Nutzung der tiefen Erdwärme noch in den Anfängen: Derzeit seien in Deutschland drei Heizkraftwerke zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Betrieb sowie weitere 10 Heizwerke, die Wärmenetze versorgen. Die Bundesregierung habe durch eine Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert: Im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seien die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bilde für die Wärmeerzeugung eine geeignete Grundlage. Im Marktanreizprogramm sei die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert worden. Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorge für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken.
Nach Branchenangaben sind dem Bericht zufolge durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im vergangenen Jahr mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Millionen Euro neu initiiert worden. Damit seien insgesamt etwa 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen erteilt. Mit den deutschen Erfahrungen und weltweit großen Potenzialen für Geothermieprojekte in einem Temperaturbereich bis etwa 170 Grad Celsius entstehen mittel- bis langfristig für deutsche Unternehmen gute Exportchancen.
Der Bericht wird dem Bundestag zur weiteren Beratung übersandt. Er kann unter
www.erneuerbare-energien.de herunter geladen werden.
Bis zum Jahr 2020 sollen demnach etwa 280 Megawatt Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein, das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 Megawatt pro Kraftwerk entspreche dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke hätten das Potenzial, rund 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Im Bereich der Wärmeerzeugung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 Megawatt bis 2030 gerechnet.
Wie es weiter heißt, steckt die Nutzung der tiefen Erdwärme noch in den Anfängen: Derzeit seien in Deutschland drei Heizkraftwerke zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Betrieb sowie weitere 10 Heizwerke, die Wärmenetze versorgen. Die Bundesregierung habe durch eine Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert: Im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seien die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bilde für die Wärmeerzeugung eine geeignete Grundlage. Im Marktanreizprogramm sei die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert worden. Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorge für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken.
Nach Branchenangaben sind dem Bericht zufolge durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im vergangenen Jahr mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Millionen Euro neu initiiert worden. Damit seien insgesamt etwa 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen erteilt. Mit den deutschen Erfahrungen und weltweit großen Potenzialen für Geothermieprojekte in einem Temperaturbereich bis etwa 170 Grad Celsius entstehen mittel- bis langfristig für deutsche Unternehmen gute Exportchancen.
Der Bericht wird dem Bundestag zur weiteren Beratung übersandt. Er kann unter
