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BMU fördert Erneuerbaren Energien im Wärmebereich mit 400 Millionen Euro
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung. Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der Einsatz von Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zog zugleich eine positive Bilanz des Martktanreizprogramms für das vergangene Jahr: "Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Millionen Euro insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir für ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro gesorgt. Im laufenden Jahr wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen."
Das hohe Förderniveau im vergangenen Jahr war laut dem Bundesumweltministerium (BMU) möglich, weil 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU in das Marktanreizprogramm geflossen seien. Eine hohe Nachfrage habe es bei Investitionen in große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze gegeben: Bei der KfW seien seit Programmstart im September 2008 über 900 Kreditanträge mit einem Darlehensvolumen von mehr als 170 Millionen Euro gestellt worden.
Die Produktion von Wärme gilt dem Ministerium zufolge als der "schlafende Riese" bei den Erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, mit dessen Hilfe der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent ausgebaut werden soll.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten laut dem BMU die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in den Markt zu bringen. Die Mittel für den Einsatz Erneuerbare Wärme in Altbauten würden massiv aufgestockt. Lediglich für künftige Neubauten werde die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau gesenkt. Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1.1.2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb sinken für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25 Prozent. Die Bonusförderung kann auch im Neubau in voller Höhe erfolgen. Die KfW-Förderung für großen Biomasseanlagen, Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen und Wärmespeicher ändert sich gegenüber 2008 nicht.
Anträge für das Marktanreizprogramm können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden. Bei großen Anlagen im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (www.kfw.de) sind die Anträge über die Hausbanken zu stellen.
Das hohe Förderniveau im vergangenen Jahr war laut dem Bundesumweltministerium (BMU) möglich, weil 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU in das Marktanreizprogramm geflossen seien. Eine hohe Nachfrage habe es bei Investitionen in große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze gegeben: Bei der KfW seien seit Programmstart im September 2008 über 900 Kreditanträge mit einem Darlehensvolumen von mehr als 170 Millionen Euro gestellt worden.
Die Produktion von Wärme gilt dem Ministerium zufolge als der "schlafende Riese" bei den Erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, mit dessen Hilfe der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent ausgebaut werden soll.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten laut dem BMU die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in den Markt zu bringen. Die Mittel für den Einsatz Erneuerbare Wärme in Altbauten würden massiv aufgestockt. Lediglich für künftige Neubauten werde die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau gesenkt. Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1.1.2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb sinken für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25 Prozent. Die Bonusförderung kann auch im Neubau in voller Höhe erfolgen. Die KfW-Förderung für großen Biomasseanlagen, Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen und Wärmespeicher ändert sich gegenüber 2008 nicht.
Anträge für das Marktanreizprogramm können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden. Bei großen Anlagen im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (www.kfw.de) sind die Anträge über die Hausbanken zu stellen.