Anleihen / AIF

Biogasanlagenbetreiber Nawaro AG mit Biogaspark Penkun unter Druck – Ist auch der Bioenergiepark ‚Güstrow‘ gefährdet?

Durch eine Regelung des seit dem 1. Januar novellierten Erneuerbare –Energien-Gesetzes (EEG) stehen Betreiber und Investoren von industriellen Biogas-Verstromungsanlagen möglicherweise vor dem Aus. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Besondere Gefahr drohe der Leipziger Nawaro Bioenergies AG, die in Penkun ein Biogaskraftwerk betreibe und in Güstrow eine Bioerdgasanlage baue. Nawaro habe für den Strom aus Penkun gemäß dem alten EEG 18 Cent je Kilowattstunde Vergütung erhalten. Diese sei nun auf weniger als 11 Cent gesenkt worden. „Damit können wir unsere Kosten nicht decken“, zitiert die FAZ Felix Hess, den Vorstandsvorsitzenden der Nawaro.


Laut der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. geht es um § 19 des EEG 2009. Dieser enthalte eine Regelung, die dem so genannten „Anlagensplitting“ im Biogasbereich künftig einen Riegel vorschieben solle. Damit sei der Bau mehrerer statt einer Anlage an einem Standort gemeint. Anlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt werden, würden demnach als eine Anlage eingestuft; folglich sinke die Vergütung. Die Regelung des § 19 werde auch auf Bestandsanlagen angewendet. Viele Bestandsanlagen sähen sich hierdurch in ihrer Existenz bedroht, so die Anwälte. Beim Bundesverfassungsgericht seien deshalb derzeit eine Reihe von Verfassungsbeschwerden anhängig.


Wie würde sich eine mögliche Insolvenz der Nawaro AG auf den Bioenergiepark Güstrow auswirken? ECOreporter.de sprach darüber mit Dr. Götz von Laffert aus der Geschäftsführung der IGB Alternative Investments GmbH. IGB hat den Geschlossenen Fonds „IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG“ aufgelegt, der das Projekt finanziert. Der Bioenergiepark Güstrow sei von den strittigen Regelungen im Gegensatz zu Penkun nicht betroffen, erklärte von Laffert. Es handle sich um eine Bioerdgasproduktion, nicht eine Stromerzeugung. „Die Erträge für das Gas sind durch einen 14-jährigen Vertrag mit dem Netzbetreiber VNG (Verbundnetz Gas AG) unter Festschreibung des Abnahmepreises abgesichert“, so von Laffert.

Wie dieser weiter ausführte, sind die Verträge, Rechte und Strukturen für den Bioenergiepark Güstrow so gestaltet, dass der Park unabhängig von Nawaro betrieben werden kann. Nach seiner Einschätzung werden die strittigen Regelungen der EEG-Novelle vor dem Verfassungsgericht fallen. Von Laffert: „Unter anderem würden sie zum Beispiel bewirken, dass die Biogasanlagen verschiedener Landwirte, die im selben Gewerbegebiet gelegen sind, als eine niedriger geförderte Großanlage deklariert würden.“ Wenn die Entscheidung des obersten Gerichts anders ausfalle, bestehe zudem immer noch die Möglichkeit, Penkun auf die Gasproduktion umzubauen.
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