Anleihen / AIF

Bei Wandelschuldverschreibungen von Adcon bleiben Kleinaktionäre außen vor

Der Vorstand der Adcon Telemetry AG (WKN 922220) lädt die Aktionäre ein, ihr Recht auf Bezug der Wandelschuldverschreibung (Tranche B) auszuüben. Die öffentliche Zeichnungsfrist läuft vom 21. November 2002 bis 6. Dezember 2002. Allerdings wurden 2000 Euro als kleinste Zeichnungsnominale festgelegt. Dazu müssen die jeweiligen Aktionäre mindestens 7.226 nennwertloser Adcon-Stückaktien halten.

Das Unternehmen begibt Wandelschuldverschreibungen im Nominale von bis zu 3 Millionen Euro. Diese Wandelanleihen sollen in bis zu 1.333.333 junge Adcon-Aktien gewandelt werden. Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 3 Millionen Euro ist in 3000 Teilwandelschuldverschreibungen eingeteilt. Das Bezugsverhältnis beträgt 8,13 zu 1. Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 9. Dezember 2002 und endet am 8. Dezember 2007, die Tilgung erfolgt am 9.Dezember 2007.

Mit der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung sollen Adcon Mittel zur Stärkung der Kapitalbasis und zur Umsetzung laufender Technologieprojekte zufließen. Die Begebung ist Teil einer im September mit der AT&S geschlossenen Kooperationsvereinbarung. In deren Rahmen hatte AT&S eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von 0,75 Millionen Euro übernommen.
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