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BEE kritisiert EEG-Pläne des Bundesumweltministeriums scharf
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien, die mit dem jüngsten Entwurf des Erneuerbare- Energien-Gesetzes bekannt geworden sind. „Anstatt ambitionierte Ziele für eine beschleunigte Energiewende zu formulieren, hält die Regierungskoalition an uralten, längst überholten Ausbaupfaden fest. Damit verhindert sie jenen schnelleren Umbau unserer Energieversorgung, den sie nach den tragischen Ereignissen von Fukushima zugesagt hat“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. „Man kommt nicht umhin, die viel beschworene Stärkung der Erneuerbaren als reine Lippenbekenntnisse zu werten.“
Nach den Vorstellungen von Bundesumweltminister Röttgen sollen die Ausbauziele für Erneuerbare, die Ende Oktober 2010 im Energiekonzept der Bundesregierung verankert wurden, auch ins neue Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) einfließen. Den entsprechenden Gesetzentwurf will Röttgen bereits Anfang Juni auf den Weg bringen. Dieser sieht demnach vor, den Anteil regenerativer Energien am deutschen Strommix bis 2020 auf 35 Prozent zu steigern. 2030 sollen es 50 Prozent bis 2040 insgesamt 40 Prozent und im Jahr 2050 dann 80 Prozent sein.
Eine neue optionale Marktprämie soll Anreize schaffen, damit mehr Betreiber sich dazu entschließen, ihre Anlagen marktorientiert zu nutzen. ergibt sich als Differenz zwischen der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis. Aus der Sicht des BEE ein problematisches Marktinstrument: „„Diese Marktprämie führt aufgrund von Mitnahmeeffekten zu deutlichen Mehrkosten und bevorzugt die großen, im Markt etablierten Energieversorgungsunternehmen“ “, so Schütz. Auch setzte sie kaum Anreize für technische Fortschritte wie die Schaffung zusätzlicher Speicher.
Über eine Managementprämie sollen Röttgens Plänen zufolge darüber hinaus die Kosten für den Ausgeleich von Prognosefehlern abgefangen werden. Das so genannte Ökostrom-Privileg soll weiterhin auf 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt bleiben. Auch letztere Entscheidung gibt dem BEE Anlass zur Kritik: Das Grünstromprivileg in dieser Form beizubehalten und parallel eine optionale Marktprämie einzuführen, erschwere nicht nur die kostengünstige Marktintegration für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie entziehe damit kleinen und mittleren Unternehmen, die Ökostrom vertreiben, die wirtschaftliche Grundlage, so der BEE.
Das Ökostromprivileg ist als gezielter Anreiz zur Marktintegration für Erneuerbare Energien gedacht. Stromversorgungsunternehmen, die im Jahr mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus EEG-Anlagen beziehen, werden von der EEG-Umlage befreit.
Nach den Vorstellungen von Bundesumweltminister Röttgen sollen die Ausbauziele für Erneuerbare, die Ende Oktober 2010 im Energiekonzept der Bundesregierung verankert wurden, auch ins neue Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) einfließen. Den entsprechenden Gesetzentwurf will Röttgen bereits Anfang Juni auf den Weg bringen. Dieser sieht demnach vor, den Anteil regenerativer Energien am deutschen Strommix bis 2020 auf 35 Prozent zu steigern. 2030 sollen es 50 Prozent bis 2040 insgesamt 40 Prozent und im Jahr 2050 dann 80 Prozent sein.
Eine neue optionale Marktprämie soll Anreize schaffen, damit mehr Betreiber sich dazu entschließen, ihre Anlagen marktorientiert zu nutzen. ergibt sich als Differenz zwischen der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis. Aus der Sicht des BEE ein problematisches Marktinstrument: „„Diese Marktprämie führt aufgrund von Mitnahmeeffekten zu deutlichen Mehrkosten und bevorzugt die großen, im Markt etablierten Energieversorgungsunternehmen“ “, so Schütz. Auch setzte sie kaum Anreize für technische Fortschritte wie die Schaffung zusätzlicher Speicher.
Über eine Managementprämie sollen Röttgens Plänen zufolge darüber hinaus die Kosten für den Ausgeleich von Prognosefehlern abgefangen werden. Das so genannte Ökostrom-Privileg soll weiterhin auf 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt bleiben. Auch letztere Entscheidung gibt dem BEE Anlass zur Kritik: Das Grünstromprivileg in dieser Form beizubehalten und parallel eine optionale Marktprämie einzuführen, erschwere nicht nur die kostengünstige Marktintegration für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie entziehe damit kleinen und mittleren Unternehmen, die Ökostrom vertreiben, die wirtschaftliche Grundlage, so der BEE.
Das Ökostromprivileg ist als gezielter Anreiz zur Marktintegration für Erneuerbare Energien gedacht. Stromversorgungsunternehmen, die im Jahr mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus EEG-Anlagen beziehen, werden von der EEG-Umlage befreit.