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Bedeuten die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung das Aus für deutsche Freiflächenanlagen?
Freiflächenanlagen spielten bislang für den Ausbau der deutschen Solarstromleistung ein große Rolle. Wenn die Bundesregierung ihre Kürzungspläne bei der Photovoltaikförderung umsetzt, werden sich solche Anlagen nicht mehr lohnen. Davor warnt die Windwärts Energie GmbH, Grünstromprojektierer aus Hannover. Das 1994 gegründete Unternehmen zählt zu den Pionieren im Markt der Erneuerbaren Energien und setzt neben Windenergie- auch Photovoltaikprojekte um. Für deren Finanzierung hat sie vielfältige Kapitalanlagen im Bereich des nachhaltigen Investments auf den Markt gebracht.
Am 8. März wird der Bundestag über die Pläne der Bundesregierung debattieren, die Solarstromvergütung über das Erneuerbare-Energien-gesetz (EEG) massiv und vorzeitig zu beschneiden (
hier erfahren Sie Näheres darüber). Bereits am Tag darauf, dem 9. März, sollen die Kürzungen in Kraft treten. Diese neuen Tarife gelten dann für Solaranlagen, die ab diesem Termin ans Netz gehen. Sie Kürzungspläne sehen unter anderem eine deutliche Absenkung der Vergütung für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Kapazität von bis zu zehn Megawatt (MW) vor. Größere Freiflächenanlagen, die nach dem 30. Juni 2012 ans Netz kommen, haben sogar überhaupt keinen Anspruch auf den EEG-Tarif. „Diese Einschnitte gefährden das kostengünstigste Segment der Photovoltaik in seiner Existenz“, stellt dazu Lothar Schulze fest, Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH. „Unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen eindeutig, dass ein wirtschaftlicher Betrieb neuer Freiflächenanlagen unter den geplanten Rahmenbedingungen selbst an den strahlungsreichsten Standorten in Deutschland nicht mehr gegeben wäre“, erklärt er.
Im Vergleich der Vergütungssätze ist die geplante Reduktion bei den Freiflächenanlagen laut Schulze „unverhältnismäßig hoch“. Zudem sei der daraus resultierende Vergütungssatz von 13,5 Cent pro Kilowattstunde, der in den Folgemonaten weiter sinkt, „nicht mehr auskömmlich“.
Freiflächenanlagen dürfen seit Anfang 2011 nur noch auf Konversionsflächen errichtet werden – also zum Beispiel auf ehemaligem Militärgelände – sowie in Gewerbegebieten und entlang von Verkehrsinfrastruktur. „Damit handelt es sich um eine effiziente und umweltschonende Möglichkeit der Flächennutzung, die praktisch keine belastende Flächenkonkurrenz auslöst“, sagt Schulze dazu. Scharf kritisiert er, dass die Einschnitte nun sehr abrupt erfolgen sollen. „Anders als Dachanlagen lassen sich Freiflächenanlagen aufgrund planungsrechtlicher Erfordernisse nur mit mindestens sechs Monaten Vorlaufzeit realisieren“, erläutert der Geschäftsführer. „In diesem Planungszeitraum fallen erhebliche Vorlaufkosten für Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren sowie Planungskosten an. Für alle Freiflächenanlagen, die sich derzeit in dieser Planungs- und Genehmigungsphase befinden, bedeutet die geplante Absenkung der Vergütung das Aus. Planungsbüros und Projektentwicklungsgesellschaften entstehen durch das Wegbrechen der Projektpipeline erhebliche Verluste.“
Ein weiterer Fallstrick für Freiflächenanlagen ist in der ‚Formulierungshilfe‘ für die Novelle der EEG-Vergütung verborgen, die dem Bundestag in der kommenden Woche vorgelegt wird. In einem Passus zum Photovoltaik-Anlagenbegriffs in Artikel 19 wird festgehalten, dass fortan die Leistung von Anlagen summiert wird, die in einem Abstand von bis zu vier Kilometern in der Luftlinie stehen. Unabhängig davon, ob sie unterschiedlichen Betreibern gehören, wird ihre Leistung summiert. Und wenn die Summe zehn MW überschreitet, haben neue Photovoltaikanlagen in dieser Region für 24 Monate keinen Anspruch auf die Solarstromvergütung nach dem EEG.
Das wiederum hätte zur Folge, dass der Bau einer leistungsstarken Freiflächenanlage in der näheren Umgebung den Zubau weiterer Solaranlagen stark vermindert oder gar gänzlich unrentabel macht. Und die Planungssicherheit für Solarprojektierer wäre noch stärker vermindert. Denn wer eine Solaranlage bauen will müsste stets damit rechnen, dass ein anderes Projekt in der Nachbarschaft vor seinem ans Netz geht und womöglich dazu führt, dass seine Anlage vorerst keine Solarstromvergütung beanspruchen kann.
Mit der saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Parteikollegin von Bundesumweltminister Röttgen, der die Kürzungspläne offiziell vorgeschlagen hat, diese öffentlich kritisiert. Gegenüber der Frankfurter Rundschau wandte sie sich vor allem gegen die angestrebte Kappung der Einspeisevergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen. Diese würden die Pläne gefährden, im Saarland brach liegende ehemaligen Bergbau-Gebieten durch große Solaranlagen wieder wirtschaftlich nutzbar zu machen. Daher werde es für die Einschnitte von ihr "keine Zustimmung geben“, sagte die Ministerpräsidentin und kündigte an, sich dazu mit den anderen Bundesländern abzustimmen.
Am 8. März wird der Bundestag über die Pläne der Bundesregierung debattieren, die Solarstromvergütung über das Erneuerbare-Energien-gesetz (EEG) massiv und vorzeitig zu beschneiden (

Im Vergleich der Vergütungssätze ist die geplante Reduktion bei den Freiflächenanlagen laut Schulze „unverhältnismäßig hoch“. Zudem sei der daraus resultierende Vergütungssatz von 13,5 Cent pro Kilowattstunde, der in den Folgemonaten weiter sinkt, „nicht mehr auskömmlich“.
Freiflächenanlagen dürfen seit Anfang 2011 nur noch auf Konversionsflächen errichtet werden – also zum Beispiel auf ehemaligem Militärgelände – sowie in Gewerbegebieten und entlang von Verkehrsinfrastruktur. „Damit handelt es sich um eine effiziente und umweltschonende Möglichkeit der Flächennutzung, die praktisch keine belastende Flächenkonkurrenz auslöst“, sagt Schulze dazu. Scharf kritisiert er, dass die Einschnitte nun sehr abrupt erfolgen sollen. „Anders als Dachanlagen lassen sich Freiflächenanlagen aufgrund planungsrechtlicher Erfordernisse nur mit mindestens sechs Monaten Vorlaufzeit realisieren“, erläutert der Geschäftsführer. „In diesem Planungszeitraum fallen erhebliche Vorlaufkosten für Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren sowie Planungskosten an. Für alle Freiflächenanlagen, die sich derzeit in dieser Planungs- und Genehmigungsphase befinden, bedeutet die geplante Absenkung der Vergütung das Aus. Planungsbüros und Projektentwicklungsgesellschaften entstehen durch das Wegbrechen der Projektpipeline erhebliche Verluste.“
Ein weiterer Fallstrick für Freiflächenanlagen ist in der ‚Formulierungshilfe‘ für die Novelle der EEG-Vergütung verborgen, die dem Bundestag in der kommenden Woche vorgelegt wird. In einem Passus zum Photovoltaik-Anlagenbegriffs in Artikel 19 wird festgehalten, dass fortan die Leistung von Anlagen summiert wird, die in einem Abstand von bis zu vier Kilometern in der Luftlinie stehen. Unabhängig davon, ob sie unterschiedlichen Betreibern gehören, wird ihre Leistung summiert. Und wenn die Summe zehn MW überschreitet, haben neue Photovoltaikanlagen in dieser Region für 24 Monate keinen Anspruch auf die Solarstromvergütung nach dem EEG.
Das wiederum hätte zur Folge, dass der Bau einer leistungsstarken Freiflächenanlage in der näheren Umgebung den Zubau weiterer Solaranlagen stark vermindert oder gar gänzlich unrentabel macht. Und die Planungssicherheit für Solarprojektierer wäre noch stärker vermindert. Denn wer eine Solaranlage bauen will müsste stets damit rechnen, dass ein anderes Projekt in der Nachbarschaft vor seinem ans Netz geht und womöglich dazu führt, dass seine Anlage vorerst keine Solarstromvergütung beanspruchen kann.
Mit der saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Parteikollegin von Bundesumweltminister Röttgen, der die Kürzungspläne offiziell vorgeschlagen hat, diese öffentlich kritisiert. Gegenüber der Frankfurter Rundschau wandte sie sich vor allem gegen die angestrebte Kappung der Einspeisevergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen. Diese würden die Pläne gefährden, im Saarland brach liegende ehemaligen Bergbau-Gebieten durch große Solaranlagen wieder wirtschaftlich nutzbar zu machen. Daher werde es für die Einschnitte von ihr "keine Zustimmung geben“, sagte die Ministerpräsidentin und kündigte an, sich dazu mit den anderen Bundesländern abzustimmen.