Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Bauernverband gegen Solarparks auf dem Acker
Photovoltaikanlagen haben auf Ackerflächen nichts zu suchen. Diese Auffassung vertritt der Deutsche Bauernverband (DBV). Der Fachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe des DBV hat laut einer Meldung die Forderung unterstrichen, dass auf Ackerflächen grundsätzlich die Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Biomasse für die Bioenergieerzeugung Vorrang haben muss. Wertvolle Acker- und Grünlandfläche müsse vor Überbauung geschützt werden. Augenblicklich entstehe in vielen Kommunen eine Welle von Bauanträgen für großflächige Fotovoltaikanlagen, so der DBV, dies bedrohe viele landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Zukunftsentwicklung.
Der DBV fordert bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen einen Vorrang für Dachflächen, für bereits versiegelte Flächen, für Konversionsflächen etc. vor landwirtschaftlichen Nutzflächen. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen nach Auffassung des DBV nur noch dann für Photovoltaikanlagen genutzt werden, wenn für diese Flächen kein nachhaltiges Nutzungsinteresse von Seiten der Landwirtschaft bzw. keine Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten der ortansässigen landwirtschaftlichen Betriebe besteht. An die Kommunen wird appelliert, dies bei der Bauleitplanung zu beachten. Bei der Standortwahl von Photovoltaikanlagen müssten grundsätzlich agrarstrukturelle Belange besonders berücksichtigt werden. Es dürfe auch kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen entstehen.
Der DBV fordert bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen einen Vorrang für Dachflächen, für bereits versiegelte Flächen, für Konversionsflächen etc. vor landwirtschaftlichen Nutzflächen. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen nach Auffassung des DBV nur noch dann für Photovoltaikanlagen genutzt werden, wenn für diese Flächen kein nachhaltiges Nutzungsinteresse von Seiten der Landwirtschaft bzw. keine Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten der ortansässigen landwirtschaftlichen Betriebe besteht. An die Kommunen wird appelliert, dies bei der Bauleitplanung zu beachten. Bei der Standortwahl von Photovoltaikanlagen müssten grundsätzlich agrarstrukturelle Belange besonders berücksichtigt werden. Es dürfe auch kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen entstehen.