Anleihen / AIF

Basis-Informationen zu Genussscheinen

Genussscheine - auch kurz "Genüsse" genannt - haben in der Nachhaltigen Geldanlage in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Anbieter stieg beständig. Ein Genussrecht ist ein Vertrag, mit dem sich der Anleger verpflichtet, dem Emittenten des Genussrechts für eine bestimmte Laufzeit Kapital zur Verfügung zu stellen. Dafür verpflichtet sich der Emittent, dem Anleger Vermögensrechte zu gewähren, wie etwa eine gewinnabhängige Vergütung. Werden Genussrechte als Wertpapier verbrieft, spricht man von Genussscheinen.

Wer eine Geldanlage sucht, die mehr Schwung als eine reine Sparanlage hat, aber nicht so riskant ist wie Aktien, dem bieten Genussrechte viele Vorteile: ein erfolgsabängiger aber fester Zins, geringere Kursschwankungen, überschaubares Risiko und Flexibilität.

Genussrechte verbinden die Vorteile einer Anleihe mit den höheren Renditechancen einer Aktie. Bei einer begrenzten Laufzeit erhalten die Anleger einen fest kalkulierten Zins, der deutlich über dem Zinsniveau von Sparanlagen liegt. Die Auszahlung hängt aber - ähnlich wie die Dividende bei Aktien - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens oder Projekts ab.

Da die Ertragserwartungen bei Genussrechten in der Regel deutlich höher sind als bei Sparanlagen, ist auch das Risiko entsprechend höher. Ein Totalverlust ist eher unwahrscheinlich, bei einem deutlich unter Plan liegenden Geschäftsverlauf jedoch nicht völlig auszuschließen. Ausführlichere Angaben zu den Risiken von Genussrechten finden sich im jeweiligen Emissionsprospekt.

Eine Reihe von Anleihen und Genussscheinen werden auch gehandelt, außerbörslich oder an der Börse. Dadurch können Anleger die Papiere auch vor Ende der Laufzeit wieder verkaufen. Sie haben die Chance auf Kursgewinne und das Risiko von Kursverlusten der Papiere
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