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Banken passen höhere Sparer-Pauschbeträge automatisch an
Zum 1. Januar 2023 steigt in Deutschland der Sparer-Pauschbetrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen abgeltungssteuerfrei sind, von 801 auf 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. von 1.601 auf 2.000 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare).
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass Banken bestehende Freistellungsaufträge Anfang nächsten Jahres automatisch prozentual erhöhen werden. Ein Beispiel: Eine Sparerin hat bei zwei Banken Freistellungsaufträge über 500 bzw. 200 Euro. Zum 1. Januar werden daraus 624,22 bzw. 249,69 Euro. Natürlich ist es auch möglich, neue Freistellungsaufträge einzureichen oder bestehende Aufträge nach eigenem Ermessen zu ändern.