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Bald gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen
Ab 2018 sollen in Deutschland jährlich 400 Megawatt (MW) bei gemeinsamen Ausschreibungen an Solar- und Windkraftanlagen an Land vergeben werden. Einen entsprechenden Entwurf für diese Verordnung hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. Das Beispiel Spanien zeigt allerdings: In einer gemeinsamen Auktion hat die Solarenergie offenbar kaum Wettbewerbschancen.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der Europäischen Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 um. Neben den technologieoffenen Ausschreibungen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch auch noch einen Entwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen und innovative KWK-Systeme.
Die gemeinsamen Ausschreibungen werden für eine Pilotphase von drei Jahren (2018 bis 2020) eingeführt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Mit dem Pilotvorhaben soll in der Praxis erprobt werden, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Solar auswirkt. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen betrage insgesamt 400 MW installierte Leistung in jedem der drei Jahre.
"Praktische Erfahrungen mit technologieübergreifender Ausschreibung sammeln"
"Aus guten Gründen hat sich die Bundesregierung bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie wir sie im EEG geregelt haben", sagte BMWi-Staatssekretär Rainer Baake. "Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln. Das Ergebnis werden wir evaluieren und dann die Schlüsse für die weitere Entwicklung der Ausschreibung ziehen."
Solar-Projekte hatten bei gemeinsamer Auktion in Spanien das Nachsehen
Ein Blick nach Spanien könnte bei dieser Evaluation hilfreich sein. Dort fand am Mittwoch (18.5.) eine gemeinsame Pilotausschreibung statt, bei der insgesamt 3 Gigawatt (GW) bezuschlagt wurden. Das Ergebnis: Die Solarenergie blieb gegenüber der Wind-Konkurrenz chancenlos. Kein einziges Photovoltaik-Projekt konnte sich in der Ausschreibung durchsetzen.
Als Konsequenz will sich nun der spanische Solarbranchenverband Unión Española Fotovoltaica (UNEF) bei der Europäischen Kommission beschweren – die Industrievertreter sehen eine "Benachteiligung" der Photovoltaik. Die PV-Projekte hätten nicht die Möglichkeit gehabt, ihre Wettbewerbsfähigkeit wirklich unter Beweis zu stellen, hieß es in einer Mitteilung von UNEF. Schon der Auktion hatte UNEF vergeblich Widerspruch beim spanischen Obersten Gerichtshof gegen die Ausschreibungsregeln eingelegt.
Obwohl die Gebote für Solarprojekte gleich hoch waren, seien die Windprojekte bevorzugt worden und erhielten im Falle eines "Gleichstands" den Zuschlag, so lautete die Kritik an den Regeln. Wenn tatsächlich der freie Wettbewerb das Hauptkriterium bei der Auktion gewesen wäre, hätten spanische Verbraucher von niedrigeren Solarpreisen profitiert, kritisierte der Solarverband.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der Europäischen Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 um. Neben den technologieoffenen Ausschreibungen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch auch noch einen Entwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen und innovative KWK-Systeme.
Die gemeinsamen Ausschreibungen werden für eine Pilotphase von drei Jahren (2018 bis 2020) eingeführt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Mit dem Pilotvorhaben soll in der Praxis erprobt werden, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Solar auswirkt. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen betrage insgesamt 400 MW installierte Leistung in jedem der drei Jahre.
"Praktische Erfahrungen mit technologieübergreifender Ausschreibung sammeln"
"Aus guten Gründen hat sich die Bundesregierung bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie wir sie im EEG geregelt haben", sagte BMWi-Staatssekretär Rainer Baake. "Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln. Das Ergebnis werden wir evaluieren und dann die Schlüsse für die weitere Entwicklung der Ausschreibung ziehen."
Solar-Projekte hatten bei gemeinsamer Auktion in Spanien das Nachsehen
Ein Blick nach Spanien könnte bei dieser Evaluation hilfreich sein. Dort fand am Mittwoch (18.5.) eine gemeinsame Pilotausschreibung statt, bei der insgesamt 3 Gigawatt (GW) bezuschlagt wurden. Das Ergebnis: Die Solarenergie blieb gegenüber der Wind-Konkurrenz chancenlos. Kein einziges Photovoltaik-Projekt konnte sich in der Ausschreibung durchsetzen.
Als Konsequenz will sich nun der spanische Solarbranchenverband Unión Española Fotovoltaica (UNEF) bei der Europäischen Kommission beschweren – die Industrievertreter sehen eine "Benachteiligung" der Photovoltaik. Die PV-Projekte hätten nicht die Möglichkeit gehabt, ihre Wettbewerbsfähigkeit wirklich unter Beweis zu stellen, hieß es in einer Mitteilung von UNEF. Schon der Auktion hatte UNEF vergeblich Widerspruch beim spanischen Obersten Gerichtshof gegen die Ausschreibungsregeln eingelegt.
Obwohl die Gebote für Solarprojekte gleich hoch waren, seien die Windprojekte bevorzugt worden und erhielten im Falle eines "Gleichstands" den Zuschlag, so lautete die Kritik an den Regeln. Wenn tatsächlich der freie Wettbewerb das Hauptkriterium bei der Auktion gewesen wäre, hätten spanische Verbraucher von niedrigeren Solarpreisen profitiert, kritisierte der Solarverband.