Für das Anbieten vieler Vermögensanlagen ist in Deutschland zwingend ein Verkaufsprospekt erforderlich. / Foto: Pixabay, CC0-Lizenz

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BaFin weist auf möglicherweise fehlenden Verkaufsprospekt hin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass momentan von einem hessischen Unternehmen eine Bauminvestment-Vermögensanlage öffentlich angeboten wird, für die möglicherweise nicht der erforderliche Verkaufsprospekt vorliegt.

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In der Mitteilung der BaFin heißt es: "Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Greenwood Sales Management GmbH eine Vermögensanlage in Form eines Bauminvestments unter der Bezeichnung "Treeme“ öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.“

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