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BaFin untersagt öffentliches Angebot von Treevest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der treevest GmbH & Co. KG aus Aschaffenburg untersagt, ihr Holzinvestment Treevest öffentlich anzubieten.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
In einer Meldung der BaFin heißt es:
"Die BaFin hat am 24. Februar 2020 das öffentliche Angebot von Treevest wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die treevest GmbH & Co. KG keine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der Bezeichnung Treevest zum Erwerb anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.“
ECOreporter hat treevest um eine Stellungnahme zu der BaFin-Entscheidung gebeten, allerdings keine Antwort erhalten.