BaFin-Gebäude in Frankfurt am Main. / Foto: Kai Hartmann Photography

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BaFin untersagt öffentliche Angebote der ShareWood Switzerland AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der in Zürich ansässigen ShareWood Switzerland AG das öffentliche Anbieten von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume in Deutschland untersagt. Das Schweizer Unternehmen prüft rechtliche Schritte gegen die Behörde.

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In einer Mitteilung der BaFin heißt es:

"Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 14. Mai 2019 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die ShareWood Switzerland AG keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“

ECOreporter hakte bei ShareWood Switzerland nach und erhielt von dem Unternehmen folgendes Statement zu der BaFin-Meldung:

“Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der ShareWood Switzerland AG das öffentliche Anbieten von Direktinvestments untersagt. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die ShareWood Switzerland AG ist anderer Auffassung und prüft zurzeit, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden. Der Verkaufsstopp gilt nur für Deutschland, andere Länder sind davon nicht betroffen."

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