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BaFin stellt Gesetzesverstöße auf Crowd-Portalen fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in Deutschland aktive Crowdinvest-Plattformen unter die Lupe genommen – und stellte bei vielen Verstöße gegen Werbe- und Veröffentlichungspflichten fest.
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Insgesamt überprüfte die BaFin 50 Crowd-Portale. Das Ergebnis: Bei circa 70 Prozent der Plattformen stellte die Behörde Auffälligkeiten fest. Auf 93 Prozent dieser Plattformen fehlte ein ordnungsgemäßer Hinweis zu den Verlustrisiken der Kapitalanlage.
Hinweise zum Verlustrisiko müssen sofort ins Auge fallen
Da auf Crowd-Portalen überwiegend Geld für Nachrangdarlehen eingeworben wird, muss laut BaFin bei diesen Projekten der folgende Warnhinweis an mehreren Stellen platziert werden: "Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Dieser Hinweis war auf fast allen der von der BaFin beanstandeten Plattformen nicht prominent genug platziert.
Auf 26 Prozent der beanstandeten Portale fehlte außerdem ein sogenannter "Rendite-Warnhinweis“. Dieser muss laut BaFin angegeben werden, wenn für Vermögensanlagen keine oder nicht ausschließlich feste Zinsen gezahlt werden. Dies ist beispielsweise bei partiarischen Darlehen oder Darlehen mit einem zusätzlichen variablen Zinsanteil der Fall, wenn mit einer Rendite geworben wird. Der Warnhinweis muss folgendermaßen lauten: "Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“
Die meisten Portalbetreiber zeigten sich einsichtig
Zudem bemängelte die BaFin bei 17 Prozent der beanstandeten Plattformen, dass das gesetzlich vorgeschriebene Vermögensanlagen-Informationsblatt des jeweiligen Crowd-Projekts nur in einem passwortgeschützten Bereich einsehbar war.
Die Behörde hat die Betreiber der Crowd-Portale in einem nichtförmlichen Verfahren über die Gesetzesverstöße informiert und ihnen und den Projektanbietern die Möglichkeit gegeben, die Verfehlungen ohne Strafzahlungen zu beseitigen. Nach Angaben der BaFin zeigten die Plattformbetreiber und Projektanbieter überwiegend eine hohe Kooperationsbereitschaft. Noch nicht korrigierte Verstöße wird die BaFin weiterhin verfolgen.