Hauptgebäude der BaFin in Bonn. / Foto: BaFin

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BaFin: Immer noch Verwechslungsgefahr bei Acatis Investment

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist erneut  auf eine Verwechslungsgefahr der Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Unternehmen Acatis Investment/Acatis Investition/Acatrades.com hin. Letzteres besitzt laut BaFin keine Erlaubnis, in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten.

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In einer Mitteilung der Behörde heißt es:

"Die BaFin hat bereits am 26. März 2019 darauf hingewiesen, dass bei dem Unternehmen Acatis Investment bzw. Acatis Investition die Gefahr einer Verwechslung mit dem erlaubten Unternehmen Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH besteht. Acatis Investment tritt inzwischen auch unter dem Namen Acatrades.com auf und behauptet auf der Handelsplattform acatrades.com wahrheitswidrig, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Das Unternehmen nutzt dabei die Geschäftsdaten des Unternehmens Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und vermittelt damit den falschen Eindruck, dass eine Verbindung zu Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bestehe.

Nur die Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH darf in Deutschland Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anbieten. Sie ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über eine entsprechende Erlaubnis der BaFin verfügt.

Acatis Investment bzw. Acatrades.com hat hingegen keine Erlaubnis der BaFin. Es besteht keine Verbindung zwischen den beiden Unternehmen.“

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