Erneuerbare Energie

Baden-Württemberg: Zusätzliche Flächen für Solarparks

Das Bundesland Baden-Württemberg will zusätzliche Flächen für neue Solarparks freigeben. "Auf den sonnigen Flächen in Baden-Württemberg wollen wir künftig mehr Solarenergie ernten", sagte Landesumwelt- und Energieminister Franz Untersteller. "Hierzu müssen wir die engen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausweiten."

Der Ministerrat hat deshalb in seiner letzten Sitzung einen eigenen Entwurf der "Freiflächenöffnungsverordnung" zur Anhörung freigegeben. Die geplante Verordnung verfolgt das Ziel, bei den Solarausschreibungen von der engen Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuweichen. In Baden-Württemberg sollen damit auch Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten möglich werden.

"Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im EEG vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten", erklärte Franz Untersteller.

Neue Solaranlagen: Baden-Württemberg will stärker von Solarauktionen profitieren

Die maßgeblichen Vorgaben des EEG führten dazu, dass im Land so gut wie keine konkurrenzfähigen und erschließbaren Flächen vorhanden seien. "Die geplante Verordnung soll daher das Angebot an potenziellen Flächen erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg künftig bei den Ausschreibungen für neue Solarparks stärker profitieren kann." Gleichzeitig solle die Verordnung gewährleisten, dass insbesondere auf Flächen, die für die Lebensmittelerzeugung oder aus ökologischen Gründen besonders wertvoll seien, keine übermäßige Nutzung der Photovoltaik stattfinden könne.

Der Anteil der Photovoltaik an der landesweiten Bruttostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 8,2 Prozent. "Um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss Baden-Württemberg diesen Anteil in den kommenden Jahren kräftig erhöhen", betonte der Minister. Neben dem Potential auf Dachflächen müssten hierzu auch die solaren Freiflächen-Potentiale erschlossen werden. "Hierzu benötigen wir die geplante Verordnung und deshalb wollen wir von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen", so Franz Untersteller weiter.

Mit der nun vom Kabinett freigegebenen Anhörung erhalten die betroffenen Verbände sechs Wochen lang Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Nach aktuellem Zeitplan könnte die Verordnung Ende März 2017 in Kraft treten.

In Baden-Württemberg sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als "benachteiligte Gebiete" eingestuft, insgesamt 900.000 Hektar. Bei den Pilotausschreibungen waren in diesem Jahr erstmals zehn Zuschläge für neue Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten vergeben worden. Auch im neuen EEG 2017 ist die Zahl der Zuschläge in dieser Flächenkategorie auf zehn Anlagen pro Jahr begrenzt.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x