Anleihen / AIF

Auswirkungen der abgelaufenen KAGB-Übergangsfrist für geschlossene Fonds

Am 22. Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Bestehende geschlossene Fonds mussten die Bedingungen damals noch nicht erfüllen. Für sie endete aber am 21. Juli 2014 die einjährige Übergangsfrist. Zu diesem Zeitpunkt mussten der Vertrieb dieser „Altfonds“ eingestellt werden, wenn die Umstellung auf das KAGB nicht erfolgt war. Ausnahme: Wenn ein Altfonds zu diesem Zeitpunkt bereits ausinvestiert war, darf er weiterhin nach dem Vermögensanlagengesetz platziert werden.

ECOreporter.de fragte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (bsi) nach. Beide verfügen nach eigenen Angaben nicht über die Informationen, welche Fonds in welcher Form von der abgelaufenen Übergangsfrist betroffen sind. Nach Einschätzung des bsi ist die Mehrzahl der Altfonds bereits ausinvestiert und darf nach dem Vermögensanlagen weiterplatziert werden.

Einige Fonds mussten den Vertrieb im Juli 2014 stoppen. Andere Anbieter wie reconcept aus Hamburg konnten die Platzierung ihrer Fonds rechtzeitig vorm Auslaufen der Übergangsfrist abschließen. Der RE03 Windenergie Finnland investiert in einen Windpark in Finnland, der in zwei Teilprojekte untergliedert ist, von denen eines von einem institutionellen Investor übernommen wurde. Nach Angaben von reconcept war aufgrund der KAGB-Übergangsfrist und der Höhe des Gesamtinvestments von vornherein vorgesehen, dass ein Co-Investor an dem Projekt beteiligt werden sollte.

Zudem gibt es Altfonds, die noch nicht ausinvestiert sind und die weiterplatziert werden (sollen). Es gibt beispielsweise Anbieter, die sich einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bedienen, und den Vertrieb ihrer Fonds relativ zügig fortsetzen konnten. Dagegen setzt der Anbieter Fidura auf eine eigene KVG, die derzeit noch nicht von der BaFin genehmigt ist, so dass sich der Fonds Fidura Rendite Sicherheit Plus Ethik 4 derzeit noch im Vertriebstopp befindet. Nach Einschätzung von Fidura liegt die längere Bearbeitungszeit ihres Fonds bei der BaFin auch darin begründet, dass es sich bei einem Private Equity-Fonds um ein – im Vergleich zu einem marktüblichen Immobilienfonds – selteneres und komplexeres Produktangebot handelt, das entsprechend zu einem längeren Prüfungsprozess führe. Nach Angaben von Fidura investieren ihre Private Equity-Fonds in der Regel nur ungefähr ein- bis zweimal im Jahr, so dass der derzeitige Vertriebsstopp und der damit mittelbar verbundene Investitionsstopp kein Problem darstelle.
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