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Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen soll deutlich verringert werden
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der deutschen August-Ausschreibung für Solaranlagen auf Dächern veröffentlicht. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 767 Megawatt (MW) wurden Gebote für nur 214 MW eingereicht.
Warum war die Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) so deutlich unterzeichnet? Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur lag dies wie in der Vorrunde an dem gegenüber dem Vorjahr massiv gesteigerten Ausschreibungsvolumen von 767 MW. Zum Vergleich: 2021 wurden insgesamt nur 300 MW ausgeschrieben.
Ein möglicher Grund für die deutliche Unterzeichnung ist aber auch, dass die Zuschlagswerte deutlich unter dem Strompreis liegen, den Haushalte und Unternehmen derzeit zu zahlen haben. Daher kann in vielen Fällen der Eigenverbrauch des Stroms von Aufdach-Solaranlagen attraktiver sein als die Einspeisung über die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch der Verkauf des Stroms auf dem freien Markt oder über Stromlieferverträge kann derzeit zu Erträgen führen, die mit der EEG-Vergütung nicht zu erreichen sind. Zudem können die gestiegenen Baukosten bei einigen Projekten dazu führen, dass ein Betrieb von Solaranlagen zu den EEG-Vergütungen von unter 10 Cent/kWh nicht mehr wirtschaftlich ist.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen bei der August-Ausschreibung zwischen 8,20 Cent/kWh und 8,91 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,84 Cent/kWh und damit nur geringfügig unter dem erlaubten Höchstwert von 8,91 Cent/kWh.
Nordrhein-Westfalen erhält die Hälfte der Zuschläge
106 Gebote mit einem Volumen von 201 MW konnten bei der August-Ausschreibung bezuschlagt werden. Regional verteilen sich die Zuschläge nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt ausgewogen: Projekten in 14 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (52 Zuschläge, 52 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Sachsen-Anhalt (14 Zuschläge, 35 MW) und Brandenburg (15 Zuschläge, 22 MW).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Dezember 2022 statt. Das Ausschreibungsvolumen dieses Termins entspricht nach Angaben der Bundesnetzagentur dem Durchschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der beiden Ausschreibungen des Jahres 2022 zum 1. April und 1. August. Dies sind nur rund 202 MW, deutlich weniger als die 767 MW in dieser August-Ausschreibungsrunde. Es ist möglich, dass sich die Rahmenbedingungen (z.B. Lieferketten, Strompreise) bis Dezember insoweit verändern, dass die EEG-Vergütung und damit die Ausschreibungen für neue Solaranlagen wieder attraktiver werden. Daher besteht das Risiko, dass sich durch eine deutliche Reduzierung des Ausschreibungsvolumens der Zubau von Solaranlagen in Deutschland verringert.