Die wirtschaftlichen Aussichten für Biomassekraftwerke sind unsicher - daher werden in Deutschland derzeit kaum neue Anlagen geplant. / Foto: Pixabay

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Ausschreibungen für Bioenergieanlagen massiv unterzeichnet

Die jüngste deutsche Ausschreibung für Biomasseanlagen war deutlich unterzeichnet. Zudem wurde die Zuschlagsmenge künstlich weiter reduziert durch eine Regelung, die angesichts der Energiesituation in Deutschland fragwürdig ist. Bei der Ausschreibung für Biomethanlagen sind sogar nur zwei Gebote eingegangen.

Das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen betrug 286 Megawatt (MW). Es wurden aber nur 100 Gebote mit einer Gebotsmenge von zusammen 101 MW eingereicht. Elf der Gebote mussten nach Angaben der Bundesnetzagentur aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Zudem fand nach Angaben der Behörde aufgrund der Unterzeichnung die sogenannte endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde.

Aufgrund des offenbar komplizierten Verfahrens und der künstlichen Angebotsverknappung haben  im Ergebnis somit nur 69 der 101 Gebote einen Zuschlag erhalten, obwohl die Ausschreibung deutlich unterzeichnet war. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, meint dazu: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass trotz fehlender Beteiligung der Wettbewerb durch die endogene Mengensteuerung zusätzlich verschärft wird und zukunftsfähige Konzepte ausgeschlossen werden.“

Zuschlagswerte angesichts hoher Kosten zu gering?

Letztendlich haben Gebote mit einer Zuschlagsmenge von zusammen nur 78 MW einen Zuschlag erlangen. Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern (25 MW, 25 Zuschläge) und Niedersachsen (20 MW, 19 Zuschläge). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,20 Cent/kWh bis 17,96 Cent/kWh.

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert im Namen der Bioenergieverbände die deutliche Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen: „Starke Kostensteigerungen sowie große Unsicherheiten bezüglich der langfristigen politischen Ausgestaltung sind die bestimmenden Treiber dieser deutlichen Zurückhaltung, während das Erneuerbare-Energien-Gesetz gleichzeitig kaum noch die Funktion eines Sicherheitsnetzes nach unten erfüllt. Hierüber können auch die momentan guten Strommarkterlöse bei einigen Marktakteuren nicht hinwegtäuschen. Auf Basis der Schwankungen am Strommarkt ist keine langfristige Planung möglich. Die Anschlussperspektiven des Anlagenparks sind nach wie vor akut gefährdet.“

Zwei große Blockheizkraftwerke geplant

Von der Gebotsmenge entfielen nach Angaben der Bundesnetzagentur 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen und nur zwölf Gebote mit zusammen 23 MW auf Neuanlagen. Unter den Neuanlagen sind zwei große Blockheizkraftwerk-Projekte der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH mit zusammen rund 9 MW, die auch einen Zuschlag erhalten haben. Diese beiden BHKW „Waldäcker III“ sollen laut Marktstammdatenregister Mitte 2025 mit einer Nennleistung von jeweils 4,525 MW in Ludwigsburg in Betrieb gehen und den mit Biomethan erzeugten Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen.

Nur eine Bieterin bei der Ausschreibung für Biomethanlagen

Zum zweiten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Dabei handelt es sich um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Anders als in der ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden.

Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW sind lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW eingegangen, die auch bezuschlagt wurden. Bieterin war bei beiden Projekten die badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG, eine Tochter des Energieversorgers badenova mit Sitz in Freiburg im Breisgau.

Die nächsten Ausschreibungsrunden für Biomasseanlagen und für Biomethananlagen sollen jeweils am 1. April 2023 stattfinden.

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