Viele Betreiber von Biomassekraftwerken möchten eine Anschlussförderung, neu gebaut wird wenig. / Foto: Pixabay

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Ausschreibung: 495 Gebote für Biomasseanlagen – null Gebote für Biomethananlagen

Die aktuelle Ausschreibung für Biomasseanlagen war deutlich überzeichnet. Ein Neubau-Boom bei Biomasseanlagen ist deswegen aber nicht zu erwarten. Bei der Ausschreibung für Biomethananlagen ging gar kein Gebot bei der Bundesnetzagentur ein. Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht einen „absoluten Irrweg“.

Die Bundesnetzagentur hat am 30. Mai die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2023 bekannt gegeben. In Biomasseanlagen wird Biomasse vor Ort zur Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu wird in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung eingesetzt, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz
eingespeist worden ist.

Nur sehr wenige Gebote für Neuanlagen

Die Biomasseausschreibung war deutlich überzeichnet. „Erstmals seit Einführung der Biomasseausschreibungen übersteigt die eingereichte Gebotsmenge das ausgeschriebene Volumen. Noch nie wurden in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht. Die Gebote beziehen sich überwiegend auf die Erlangung einer Anschlussförderung für bestehende
Biomasseanlagen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 300 Megawatt (MW) wurden in der Ausschreibung für Biomasseanlagen 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 MW eingereicht. Dabei entfielen nur sieben Gebote mit 29 MW auf Neuanlagen.

Die Bundesnetzagentur hatte die Höchstwerte vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 Cent/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 Cent/kWh angehoben. Im Ergebnis konnten 271 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 302 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 13,60 Cent/kWh bis 19,49 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,92 Cent/kWh.

Regional betrachtet gingen nach Angaben der Bundesnetzagentur ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (108 MW, 107 Zuschläge), gefolgt von Geboten für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge).

Ausschreibungen für Biomethananlagen sind ein Flop

Zum dritten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Gebote gingen keine ein. Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde war vorab von 300 MW auf 19 MW reduziert worden, weil eine Unterzeichnung zu erwarten war. Schon bei der Ausschreibung im Oktober 2022 waren nur zwei Gebote eingereicht worden.

Nach Einschätzung von Sandra Rostek, Leiterin des „Hauptstadtbüro Bioenergie“, das nach eigenen Angaben die politische Arbeit  der Bioenergiebranche bündelt, „zeigen die Ausschreibungsergebnisse, dass die mit dem Osterpaket 2022 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ein absoluter Irrweg ist.“

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2023 statt, die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen wird nach Angaben am 1. September 2023 durchgeführt.

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