Erneuerbare Energie

Ausbau der Photovoltaik in 2013 stark abgebremst

Der Ausbau der Photovoltaik-Kapazität Deutschlands ist 2013 im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgebremst worden. Neuesten Zahlen der Bundesnetzagentur zufolge wurden 2013 bundesweit Solaranlagen mit 3.300 Megawatt (MW) oder 3,3 Gigawatt (GW) Leistungskapazität neu in Betrieb genommen. Damit wurde der Vorjahreswert von rund 7,6 GW weit unterschritten. Insgesamt verfügte Deutschland zum 31. Dezember 2013 über 35.692 MW Stromproduktionskapazität aus Solaranlagen. Rein rechnerisch entspräche dies der Kapazität von 24 modernen großen Atomkraftwerken.

Damit steht fest zugleich, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom zwischen Februar und April monatlich nur um ein Prozent sinken wird. Das ist der Fall, weil der Photovoltaik-Ausbau erstmals überhaupt nicht höher ausfiel, als es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit Anfang 2012 vorsieht. Darin ist festgeschrieben, dass jährlich neue Solaranlagen zwischen 2.500 und 3.500 MW neu in Betrieb gehen sollen. Wird dieser „Zielkorridor“ übertroffen, sinkt die Einspeisevergütung um mehr als ein Prozent. Wie stark, diese zusätzliche Kürzung ausfällt, hängt davon ab, wie stark der Ausbaukorridor überschritten wurde.

Bislang waren stets deutlich mehr Solaranlagen neu installiert worden als im EEG vorgesehen. Die deutliche Verlangsamung habe auch mit einigen besonders starken Monaten in 2012 zu tun gehabt, erklärte die Bundesnetzagentur. Dies liegt an Übergangsfristen, die einzelne Bauherren noch erreichen wollten, um für sie bessere Tarife zu bekommen.


Die aktuellen Einspeisetarife für Sonnenstrom bis Einschließich April 2014


Stand November 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur  
*Die im EEG festgeschriebene Degression (=monatliche Tarifkürzung) für die Zeit zwischen Februar und April 2014 liegt bei 1,0 Prozent, weil die Leistungskapazität der im Gesantjahr 2013 neu installierten Solaranlagen unter 3.500 Megawatt (MW) geblieben ist.
Anmerkung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.
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