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Auf einen Blick: das sind die neuen Solarstromtarife
Es gibt künftig nur noch drei Kategorien von Solaranlagen mit Anspruch auf Vergütung nach dem EEG: Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW und große Anlagen von 1000 kW bis 10 Megawatt (Dach- und Freiflächenanlagen). Anlagen mit einer Kapazität über 10 MW Megawatt bekommen keine Solarstromvergütung.
Konkret werden zum 9. März 2012 folgende Vergütungssätze festgelegt:
Anlagen bis 10 kW: 19,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh),
Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh,
Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
Hier eine umfassende Darstellung der Solarstromtarife (Quelle: BMU):

Konkret werden zum 9. März 2012 folgende Vergütungssätze festgelegt:
Anlagen bis 10 kW: 19,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh),
Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh,
Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
Hier eine umfassende Darstellung der Solarstromtarife (Quelle: BMU):
