Erneuerbare Energie

Auch Schwarz-Gelb setzt auf Erneuerbare Energien – Eine kurze Besprechung des Koalitionsvertrages

Entgegen aller Befürchtungen misst der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2009 erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle bei. Die schwarz-gelbe Koalition will Erneuerbare Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter steigern. Hauptziel ist es, dass Erneuerbare Energien den Großanteil der Energieversorgung einnehmen und alternative Energieträger fossile Brennstoffe langfristig ersetzen. Fossile Brennstoffe und die Kernenergie sollen jedoch als „Brückentechnologie“ vorerst weiterhin genutzt werden.
Ein Gastbeitrag von
Roland Stein und Anahita Thoms


Rechtsnatur des Koalitionsvertrages

Ein Koalitionsvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinne, da die darin begründeten Verpflichtungen nicht rechtsverbindlich sind. Die getroffenen Vereinbarungen können daher im Konfliktfall auch nicht gerichtlich eingeklagt werden. Der Koalitionsvertrag ist jedoch gegenüber dem Koalitionspartner und dem Bürger „politisch verbindlich“. Die Nichteinhaltung von Koalitionsvereinbarungen kann vom Koalitionspartner in der Öffentlichkeit als Bruch des Koalitionsvertrages angeprangert werden. Dadurch wird ein nicht zu unterschätzender politischer Druck erzeugt. Der Koalitionsvertrag wird zudem von der Öffentlichkeit als Prüfungsmaßstab zur Beurteilung der Arbeit der Regierung herangezogen. Er eröffnet dem Wähler die Möglichkeit, zu überprüfen, inwieweit die Zielvorgaben der Bundesregierung erreicht und angekündigte Maßnahmen umgesetzt worden sind.

Kernaussagen zu erneuerbaren Energien

Neben allgemeinen Ausführungen zur Bedeutung der erneuerbaren Energien enthält der Koalitionsvertrag auch konkrete Vorgaben für bestimmte energiepolitische Regelungsbereiche. Eine Zusammenfassung dieser Bereiche kann der Tabelle am Ende dieses Beitrags entnommen werden. Im Folgenden stellen wir die nach unserem Verständnis wichtigsten Aspekte dar.

Aussagen mit internationalem Bezug

Die nationalen energiepolitischen Ziele Deutschlands sollen im Rahmen des Weltklimagipfels in Kopenhagen vom 7. bis 18. Dezember 2009 vorgetragen werden. Hauptstreitpunkt des Klimagipfels wird voraussichtlich die Frage der Finanzierung der Emissionseinsparungen sein. Auch nach dem Auslaufen des Abkommens von Kyoto im Jahre  2012 muss gewährleistet sein, dass ehrgeizige Klimaschutzziele formuliert werden. Insbesondere sollen die Schwellenländer mit nachprüfbaren Verpflichtungen einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Bundesregierung will Entwicklungsländer dabei unterstützen, den Folgen des Klimawandels entgegenzutreten. Im Rahmen der Verhandlungen in Kopenhagen soll auf die Schaffung von globalen Wettbewerbsbedingungen hingewirkt werden, die insbesondere eine Produktionsverlagerung an Standorte ohne Klimaschutzregelungen verhindern.

Auf EU-Ebene lehnt die Bundesregierung die Einführung von Klimazöllen und CO2-Abgaben ab. In diesem Zusammenhang bahnt sich ein Konflikt mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten an, die derartige Maßnahmen als wichtige Instrumente im Kampf gegen die Erderwärmung und Umweltverschmutzung verstehen.

Einigen konnten sich die Mitgliedstaaten auch nicht auf konkrete Finanzzusagen für Kopenhagen. Auf dem Klimagipfel in Brüssel am 29. und 30. Oktober 2009 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs lediglich auf eine gemeinsame Verhandlungsposition, nach der die Kosten für den Klimaschutz nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Treibhausgasemmissionen aufgeteilt werden sollen.

Aussagen mit nationaler Bedeutung

Der den Koalitionsvertrag prägende Grundgedanke ist die Dezentralisierung und Diversifizierung der Energieversorgung in Deutschland. Das Spektrum der zur Verfügung stehenden Energiequellen soll aufgefächert werden, die Bezugsquellen vielfältig sein. Aufgrund der Abhängigkeit Deutschlands von Energie- und Rohstoffimporten wird insbesondere die deutsche Außenpolitik aufgerufen, deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte (z. B. Nordstream, Nabucco, LNG, Desertec) bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen.

Gesetzlich sollen die Ziele der Bundesregierung durch die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) zum 1. Januar 2012 fixiert werden. Der Koalitionsvertrag stellt klar, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien gewahrt werden muss. In diesem Rahmen soll
•    die Planungssicherheit für Offshore-Windkraftanlagen erhöht werden,
•    die Wasserkraftnutzung ökologisch verträglicher werden,
•    ein Stetigkeitsbonus für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, eingeführt werden, und
•    bei der Biomasseverbrennung den organischen Reststoffen gegenüber den nachwachsenden Rohstoffen ein stärkerer Anteil zukommen.

Als Sofortmaßnahme soll die Verringerung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb waren, zurückgenommen werden. Das ist für die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen, die im Vertrauen auf die gesetzlichen Förderungen errichtet wurden, wichtig. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wird der Zielbestimmung des Koalitionsvertrages Rechnung getragen. Eine erhöhte EEG-Vergütung ist danach schon zum 1. Januar 2010 zu erwarten.

Die Koalition bekennt sich zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie. Freiflächen-Anlagen sollen noch stärker gefördert werden, indem versiegelte und vorbelastete Flächen nach Möglichkeit auf die Nutzung durch Solarenergie ausgerichtet werden. Der Koalitionsvertrag sieht Gespräche mit Entwicklern und Verbraucherorganisationen vor. Ziel soll es sein, die „kurzfristige Überkompensation“ abzubauen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Gespräche verlaufen.

Die Förderung von Biokraftstoffen zeigt, dass beim Abbau von Überkompensationen allzu leicht über das gesetzte Ziel hinausgeschossen werden kann. Nachdem die Bundesregierung im Biokraftstoffbericht 2007 eine deutliche Überkompensation festgestellt hatte, wurde die Förderung von Biokraftstoffen derart heruntergefahren, dass im aktuellen Biokraftstoffbericht 2008 vom 1. September 2009 (BT-Drs. 16/13900) eine Unterkompensation von Biokraftstoffen festgestellt wurde. Biokraftstoffe werden somit nicht mehr ihrer Bedeutung entsprechend gefördert. Eine solche Entwicklung ist auch im Hinblick auf die Förderung von Solarenergie zu befürchten.

Der Markt für reine Biokraftstoffe soll mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durch eine Erhöhung der energiesteuerlichen Begünstigung gestärkt werden. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums entfaltet auch hier seine Wirkung zu Gunsten der Biokraftstoffe. Im Rahmen einer Änderung des Energiesteuergesetzes zum 1. Januar 2010 sollen diese durch höhere Steuerentlastungen gefördert werden. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verzichtet auf die gesetzlich derzeit vorgesehene Reduzierung der Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe für die Jahre 2010 bis 2012. Diese Begünstigung steht freilich unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission. Die Steuerbegünstigung soll sich ab spätestens 2013 in der Höhe an spezifischen CO2-Reduktionspotentialen orientieren. Wichtig wird hier sein, praktikable und unbürokratische Verfahren festzulegen.

Für private Haushalte und gewerbliche Wärmelieferanten (Energie-Contracting) sind schließlich die Zielvereinbarungen des Koalitionsvertrages im Rahmen von Gebäudesanierungen von Mietwohnungen von Bedeutung. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll verbessert werden, um Anzahl und Umfang der Sanierungen zu steigern. Dafür sollen insbesondere die Hürden im Mietrecht gesenkt werden, Baumaßnahmen ohne Mietminderungsmöglichkeit des Mieters durchzuführen, wenn es um Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms geht.

Fazit

Unter dem Stichwort „Energiemix“ verbirgt sich im Koalitionsvertrag ein Bündel guter Ansätze, die erneuerbaren Energien zu fördern und als Eckpfeiler der deutschen Energieversorgung auszubauen. Das Streben der Bundesregierung, nationale Unternehmen und Infrastrukturprojekte in diesem Zusammenhang international zu unterstützen, ist begrüßenswert. Ein breites Spektrum an Energieversorgungsmöglichkeiten und Rohstoffbezugsquellen soll für die kommenden Jahre und Jahrzehnte eine stabile wirtschaftliche Grundlage bieten.
Größtenteils handelt es sich bei den Aussagen im Koalitionsvertrag eher um richtungweisende Vorgaben als um konkrete Maßnahmen. Das liegt in der Natur eines Koalitionsvertrages, der in der Regel lediglich den Rahmen für die künftige Tätigkeit der Regierung vorgibt, zumal am Anfang einer Legislaturperiode noch nicht alle Maßnahmen im Einzelnen bestimmbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob die schwarz-gelbe Koalition ihre gesetzten Ziele umfassend umsetzt oder ob die angekündigte Förderung erneuerbarer Energien kurzfristigen fiskalischen Interessen zum Opfer fällt.


Übersicht: Vorgaben des Koalitionsvertrages

Regelungsbereich

Zentrale Aussagen

Wortlaut des Koalitionsvertrages

EEG-Vergütung

Die Kürzung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen soll zurückgenommen werden.

„Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen.“

(S. 27)

Anmerkung: siehe hierzu die Neuregelungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums.

EEG-Novelle

Organische Reststoffe sollen bei der Biomasse-Verstromung stärker ins Gewicht fallen.

Die Rahmenbedingungen für die ökologische Wasser- und Windkraftnutzung sollen verbessert werden.

„Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch verträglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei-Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor.“

(S. 27)

Anmerkung: siehe hierzu die Neuregelungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums.

Solarenergie

Eine Überförderung der Solarenergie ist zu vermeiden.

Eine Ausdehnung der Förderung von Freiflächen-Anlagen ist zu prüfen.

„Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann.“

(S. 27)

Wind- und Sonnenenergie

Die Rahmenbedingungen für Repowering sollen verbessert werden.

Die Planungssicherheit für Offshore-Windparks muss erhalten bleiben.

Die Möglichkeit eines Stromverbundes mit Nordafrika ist zu erkunden.

„Wir wollen […] bessere Rahmenbedingungen […] für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten.“

(S. 27)

„Die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz ist zügig und effektiv zu realisieren. Wir werden nachdrücklich an einer Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und Windenergie arbeiten sowie den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der IRENA in Bonn aktiv vorantreiben.“

(S. 27/28)

Biomasse

Für Biomasse wird eine Nachhaltigkeits-zertifizierung eingeführt.

„Für Biomasse wollen wir Initiativen für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung ergreifen, die sowohl die Kraftstoff- und Stromproduktion als auch die Nutzung für Lebens- und Futtermittel umfasst. Bei Betrieben in der EU soll dabei die Prüfung der Cross-Compliance-Regelungen voll anerkannt werden.“

(S. 28)

Biokraftstoff

Die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung sind zu verbessern.

Zum 1.1.2010 ist ein Gesetzesentwurf zur Wiederbelegung des Biokraftstoffmarktes vorgesehen.

Der E 10-Kraftstoff soll eingeführt werden.

„Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort“.

(S. 27)

„Wir wollen den Markt für reine Biokraftstoffe wieder beleben und werden dafür einen Gesetzentwurf mit Wirksamkeit zum 1.1.2010 vorlegen. Die Höhe der Steuerbegünstigungen soll spätestens 2013 nach spezifischen CO2-

Reduktionspotentialen ausgelegt werden. Wir werden die Einführung von E 10-Kraftstoff auf freiwilliger Basis und als zusätzliches Angebot mit klarer Kennzeichnung ermöglichen.“

(S. 28)



Wir veröffentlichen diesen Gastbeitrag mit freundlicher Genehmigung. Die Autoren sind Anahita Thoms und Dr. Roland Stein, Rechtsanwälte, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Berlin.


Zur Person

Dr. Roland M. Stein, LL.M. Eur.
•    Seit 2009 im Vorstand des Forum Contracting e.V. (Ressort Energiesteuer) und Mitherausgeber der Zeitschrift CuR Contracting und Recht
•    Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Berlin, beratend vorwiegend in den Bereichen allgemeines europäisches Recht, Außenwirtschaftsrecht, insbesondere dem Energie- und Stromsteuerrecht, vor allem im Bereich erneuerbare Energien sowie Vergaberecht
•    2004 - 2005 Rechtsanwalt bei Salger Rechtsanwälte in Frankfurt, parallel Promotion zum europäischen Beihilfenrecht
•    2002 - 2004 Referendariat am Landgericht Frankfurt mit Stationen in Heidelberg und Brüssel

Anahita Thoms
•    Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Berlin, beratend vorwiegend in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Energie- und Stromsteuerrecht, vor allem im Bereich erneuerbare Energien sowie Vergaberecht
•    2005 – 2007 Referendariat am Oberlandesgericht in Düsseldorf mit Stationen an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel und bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in London


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