Wie grün darf es denn bitte sein? Bislang legen das die Fondsanbieter noch selbst fest - aber die EU-Vorschriften werden präziser und strenger. / Foto: Pixabay

  Fonds / ETF

Artikel 9-Chaos bei nachhaltigen Fonds – „Wir brauchen viel klarere Leitlinien“

Viele Fonds, die tiefgrün sein wollten, haben in den letzten Wochen zurückgerudert und werden jetzt nur noch als hellgrün geführt. Investoren wittern Greenwashing.

Dutzende Fonds und ETFs von großen Anbietern wie DWS, BNP Paribas, BlackRock, Amundi und Deka haben ihre Kennzeichnung nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung aufgegeben. Heißt: Sie verfolgen nicht mehr ein konkretes Nachhaltigkeitsziel, sondern berücksichtigen nur noch Nachhaltigkeitskriterien nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Insgesamt geht es um mehr als 100 Milliarden Euro, bei denen sich der Grünton deutlich aufgehellt hat. Und Branchenbeobachter erwarten, dass in näherer Zukunft noch einmal eine ähnlich hohe Milliardensumme umetikettiert wird.

Wie glaubwürdig sind die Nachhaltigkeitsversprechen der Fonds?

Anlegerinnen und Anleger, die in diese Fonds investiert haben, könnten sich getäuscht fühlen. Ein weiterer Greenwashing-Skandal in der Fondsbranche? „Wir brauchen viel klarere Leitlinien von den Behörden, um sicherzustellen, dass wir nicht in die Irre geführt werden und uns keine grün gewaschenen Finanzprodukte verkauft werden“, fordert Guillaume Prache, Leiter des Kleinanlegerverbands Better Finance, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Bloomberg. Better Finance will sich deshalb mit der EU-Kommission und der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA treffen.

Hintergrund der Welle an Artikel 9-Herabstufungen sind einerseits strengere EU-Vorschriften für Fonds, die als tiefgrün gelten wollen. Andererseits haben viele Fondsanbieter bislang offenbar allzu leichtfertig Artikel 9-Kennzeichnungen vorgenommen. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte ein internationales Rechercheteam eine Analyse, wonach einige Artikel 9-Fonds mit bis zu 40 Prozent ihres Kapitals in Öl- und Kohlekonzerne investiert sind (ECOreporter berichtete hier). Das Analysehaus Morningstar geht sogar davon aus, dass weniger als 5 Prozent der Artikel 9-Fonds die aktuellen EU-Anforderungen erfüllen.

Für ECOreporter haben Kennzeichnungen nach der Offenlegungsverordnung nur eine begrenzte Aussagekraft, was die tatsächliche Nachhaltigkeit von Finanzprodukten angeht. Die Ansprüche der Verordnung an Fonds sind nach wie vor niedrig und in vielen Punkten unklar. Deshalb berücksichtigt die Redaktion die Artikel-8/9-Angaben bei ihren Fondstests weiterhin nicht.

ECOreporter hat hier knapp 90 nachhaltige Aktien-, Misch-, Renten- und Mikrofinanzfonds eingehend getestet.

Mehr als 90 Tests grüner ETFs finden Sie hier.

Verwandte Artikel

30.11.22
 >
24.11.22
 >
10.07.23
 >
04.07.23
 >
20.04.23
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x