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Aquila WindpowerInvest II: Anleger stimmen ab – Investor steigt ein – Kaufpreis sinkt – Sonderausschüttung
Die Anleger haben zugestimmt, dass ein institutioneller Investor sich an der Betreibergesellschaft des Aquila WindpowerInvest II beteiligt. Das erklärte das Management der Aquila Capital Institutional GmbH gegenüber ECOreporter.de. Damit wurde ein Problem in der Zwischenfinanzierung gelöst. Was sind die Hintergründe?
Nach Angaben von Aquila Capital haben private Anleger Stand Ende November 2015 eine Summe von 10,271 Millionen Britischen Pfund in das Produkt mit dem vollständigen Namen Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft investiert. Das ist nur etwas mehr als die Hälfte der eigentlich vorgesehenen (prospektierten) 19,150 Millionen Britischen Pfund. Die Anleger beteiligten sich damit an vier Enercon Windkraftanlagen in der nordenglischen Grafschaft Cumbria. Die Standorte liegen zwischen 300 Meter und 20 Kilometer von der nördlichen Westküste Englands entfernt. Die Anlagen wurden Ende März beziehungsweise im April 2014 fertiggestellt. Die Nennleistung der Kraftwerke beträgt insgesamt zwei Megawatt. Aquila Capital hatte nach eigenen Angaben für den Windpark einen (vorläufigen) Kaufpreis in Höhe von 14,6 Millionen Britischen Pfund vereinbart.
Finanziert wurde der Kaufpreis durch die Betreibergesellschaft des Windparks, die „Aquila Scotland LP“ und durch das Kapital der Anleger, das sie in die Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft investierten. Hinzu kam eine Zwischenfinanzierung für die Platzierungsphase, also die Phase des Vertriebs der Anteile an die Anleger. Diese Phase sollte ursprünglich Mitte Januar 2016 enden. Die Zwischenfinanzierung sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgelöst sein. Die Ablösung wäre zwar auch durch eine längerfristige Fremdfinanzierung möglich, so das Aquila Capital Management. Aber die Kapitalverwaltungsgesellschaft, das ist die Alceda Asset Management GmbH, habe das aufgrund der Kostenintensität als „wirtschaftlich nachteilig eingestuft“, heißt es. Mit anderen Worten: Das wäre zu teuer geworden.
Institutioneller Fonds statt private Anleger
Nach einer umfangreichen Prüfung der Möglichkeiten sei die Kapitalverwaltungsgesellschaft Alceda Asset Management GmbH dann zu dem
Schluss gekommen, dass eine Beteiligung eines institutionellen Investors für das Fortführen des Fonds wirtschaftlich notwendig sei, wenn der Verkauf der Anteile an private Anleger länger dauere als geplant. „Es ist nicht auszuschließen, dass nach der Zustimmung der Kommanditisten über die Beteiligung des institutionellen Investors auch noch Privatanleger Interesse an einer Beteiligung gehabt hätten“, erklärte das Aquila Capital Management gegenüber ECOreporter.de. Aber eine Vollplatzierung bis zum Ablauf der Zwischenfinanzierung am 16. Januar 2016 sei eben „sehr unwahrscheinlich“ gewesen. Und so konnten weitere Interessenten nicht mehr zum Zug kommen.
Bild: Der Fonds Aquila WindpowerInvest II investiert in Enercon-Windräder in England. / Foto: Unternehmen
Und wer ist der institutionelle Fonds, der in die Betreibergesellschaft (Aquila Scotland LP) mit einsteigt? Aquila Capital betont, man beteilige sich nicht selbst oder über eine Tochtergesellschaft am Aquila WindpowerInvest II. Auf Nachfragen erklärte Aquila Capital allerdings, der institutionelle Fonds sei der „Aquila Real Asset Fonds“. Dahinter stünden mehrere institutionelle Investoren.
Für die Anleger, die zum Zug gekommen sind, erscheint die jetzige Situation aber zunächst einmal nicht negativ. Denn der Kaufpreis für die Windkraftanlagen hatte sich reduziert. Wie ist das möglich? Vertragsgemäß wurde der letztgültige Kaufpreis erst nach einem weiteren Ertragswertgutachten festgelegt. Das benötigte Geld wurde als Liquiditätsreserve auf einem Notar-Anderkonto hinterlegt. Dieser Teil der Einlage wird nun wegen der Kaufpreisreduzierung als „Liquiditätsentnahme“ vorzeitig an die Anleger zurückgeführt. Auf den erwarteten Gesamtmittelrückfluss wirke sich das nicht aus, so das Aquila Capital Management, da sich das Kommanditkapital als Berechnungsgrundlage durch die Kapitalrückzahlung nicht verringere.
Es gab zudem laut Aquila Capital Zinsgewinne und Ertragsüberschüsse. Alles in allem führte das nach Angaben von Aquila Capital zu einer Auszahlung von 21,7 Prozent bezogen auf das Kommanditkapital Ende 2015. In diesem Jahr erwirtschafteten die Windkraftanlagen Erträge, die bis Ende August zusammengenommen deutlich höher gewesen seien als prognostiziert, erklärte das Aquila Capital Management gegenüber ECOreporter.de.
Zum Hintergrund: Die Geldanlage in die Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist eigentlich die Investition in vier Windkraftwerke. Aber die rechtliche Struktur dahinter ist kompliziert. So gibt es die Aquila Scotland LP, die sogenannte Betreibergesellschaft I. Ihr gehören drei Windenergieanlagen des Turbinentyps Enercon E48-800 kW (Kilowatt) sowie eine vierte baugleiche Windenergieanlage mittelbar über die Betreibergesellschaft II, und die heißt Lowca Wind Power LP. Das Investitionsvolumen beträgt bis zu 19,15 Millionen Britische Pfund plus Ausgabeaufschlag. Es handelt sich um ein reines Eigenkapitalinvestment. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt es auch noch – das ist die Alceda Asset Management GmbH.
ECOanlagecheck zeigte Skepsis
Die Windkraftanlagen werden voraussichtlich über 20 Jahre mit der in England gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für Windenergieanlagen bis 500 Kilowatt plus jährlicher Preissteigerung vergütet. ECOreporter.de hatte das Angebot im April 2015 in diesem ECOanlagecheck (Link entfernt) ausführlich analysiert.
Das Ergebnis unserer damaligen Analyse lautete: „Aufgrund der Kostenstruktur, die an dem hohen Einspeisetarif ausgerichtet ist, ist der Windfonds voraussichtlich für die gesamte – eventuell verlängerte – Laufzeit wirtschaftlich vom Einspeisetarif abhängig…..
Mit dem Aquila WindpowerInvest II bringt Aquila ihren ersten Windfonds für Privatanleger auf den Markt. Der Fonds ist zudem einer der ersten im Bereich der Erneuerbaren Energien, der nach den Regeln des KAGB konzipiert ist. Er ist sorgfältig konzipiert, nachvollziehbar kalkuliert und investiert in bereits im Betrieb befindliche Windenergieanlagen auf dem attraktiven britischen Markt. Negativ ist es aus Sicht von nachhaltig orientierten Anlegern aber zu bewerten, dass der Fonds das Nachhaltigkeitspotential der Standorte aufgrund der geringen Nennleistungen der Windenergieanlagen nicht ausschöpfen kann.“
Bild: Nahaufnahme einer Windkraftanlage des Fonds Aquila WindpowerInvest II. / Foto: Unternehmen
Knackpunkt: die Verlässlichkeit der englischen Politik
Der Hauptgrund für unsere Skepsis gegenüber dieser Geldanlage liegt in der Einspeisevergütung. Sie ist mit umgerechnet rund 30 Eurocent pro Kilowattstunde mehr als dreimal so hoch wie die Einspeisevergütung für Windenergieanlagen in Deutschland. Sie gilt aber beziehungsweise galt – da sie inzwischen für neue Anlagen reduziert worden ist – in der Höhe auch nur für kleine Anlagen bis 0,5 Megawatt Leistungskapazität. Deswegen wurden die Windenergieanlagen des Fonds, die konstruktionstechnisch 0,8 Megawatt Leistungskapazität haben, auf 0,5 Megawatt gedrosselt. Der britische Einspeisetarif wird für 20 Jahre gezahlt und wird – im Gegensatz zur deutschen Einspeisevergütung – an die Inflation angepasst. Sollte die englische Regierung darauf verfallen, Geld zu sparen und die Einspeisetarife zu reduzieren, dürften dagegen zwar Klagen möglich sein. Aber der Verkauf des Windstroms zu Marktpreisen dürfte keine sinnvolle Alternative sein, denn die gesamte Preisstruktur dieses Projektes ist auf die sehr hohe Einspeisevergütung ausgelegt. Die Investoren sind insofern davon abhängig, dass die englische Politik sich an ihre Versprechen hält.
Nach Angaben von Aquila Capital haben private Anleger Stand Ende November 2015 eine Summe von 10,271 Millionen Britischen Pfund in das Produkt mit dem vollständigen Namen Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft investiert. Das ist nur etwas mehr als die Hälfte der eigentlich vorgesehenen (prospektierten) 19,150 Millionen Britischen Pfund. Die Anleger beteiligten sich damit an vier Enercon Windkraftanlagen in der nordenglischen Grafschaft Cumbria. Die Standorte liegen zwischen 300 Meter und 20 Kilometer von der nördlichen Westküste Englands entfernt. Die Anlagen wurden Ende März beziehungsweise im April 2014 fertiggestellt. Die Nennleistung der Kraftwerke beträgt insgesamt zwei Megawatt. Aquila Capital hatte nach eigenen Angaben für den Windpark einen (vorläufigen) Kaufpreis in Höhe von 14,6 Millionen Britischen Pfund vereinbart.
Finanziert wurde der Kaufpreis durch die Betreibergesellschaft des Windparks, die „Aquila Scotland LP“ und durch das Kapital der Anleger, das sie in die Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft investierten. Hinzu kam eine Zwischenfinanzierung für die Platzierungsphase, also die Phase des Vertriebs der Anteile an die Anleger. Diese Phase sollte ursprünglich Mitte Januar 2016 enden. Die Zwischenfinanzierung sollte bis zu diesem Zeitpunkt abgelöst sein. Die Ablösung wäre zwar auch durch eine längerfristige Fremdfinanzierung möglich, so das Aquila Capital Management. Aber die Kapitalverwaltungsgesellschaft, das ist die Alceda Asset Management GmbH, habe das aufgrund der Kostenintensität als „wirtschaftlich nachteilig eingestuft“, heißt es. Mit anderen Worten: Das wäre zu teuer geworden.
Institutioneller Fonds statt private Anleger
Nach einer umfangreichen Prüfung der Möglichkeiten sei die Kapitalverwaltungsgesellschaft Alceda Asset Management GmbH dann zu dem

Bild: Der Fonds Aquila WindpowerInvest II investiert in Enercon-Windräder in England. / Foto: Unternehmen
Und wer ist der institutionelle Fonds, der in die Betreibergesellschaft (Aquila Scotland LP) mit einsteigt? Aquila Capital betont, man beteilige sich nicht selbst oder über eine Tochtergesellschaft am Aquila WindpowerInvest II. Auf Nachfragen erklärte Aquila Capital allerdings, der institutionelle Fonds sei der „Aquila Real Asset Fonds“. Dahinter stünden mehrere institutionelle Investoren.
Für die Anleger, die zum Zug gekommen sind, erscheint die jetzige Situation aber zunächst einmal nicht negativ. Denn der Kaufpreis für die Windkraftanlagen hatte sich reduziert. Wie ist das möglich? Vertragsgemäß wurde der letztgültige Kaufpreis erst nach einem weiteren Ertragswertgutachten festgelegt. Das benötigte Geld wurde als Liquiditätsreserve auf einem Notar-Anderkonto hinterlegt. Dieser Teil der Einlage wird nun wegen der Kaufpreisreduzierung als „Liquiditätsentnahme“ vorzeitig an die Anleger zurückgeführt. Auf den erwarteten Gesamtmittelrückfluss wirke sich das nicht aus, so das Aquila Capital Management, da sich das Kommanditkapital als Berechnungsgrundlage durch die Kapitalrückzahlung nicht verringere.
Es gab zudem laut Aquila Capital Zinsgewinne und Ertragsüberschüsse. Alles in allem führte das nach Angaben von Aquila Capital zu einer Auszahlung von 21,7 Prozent bezogen auf das Kommanditkapital Ende 2015. In diesem Jahr erwirtschafteten die Windkraftanlagen Erträge, die bis Ende August zusammengenommen deutlich höher gewesen seien als prognostiziert, erklärte das Aquila Capital Management gegenüber ECOreporter.de.
Zum Hintergrund: Die Geldanlage in die Aquila WindpowerInvest II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist eigentlich die Investition in vier Windkraftwerke. Aber die rechtliche Struktur dahinter ist kompliziert. So gibt es die Aquila Scotland LP, die sogenannte Betreibergesellschaft I. Ihr gehören drei Windenergieanlagen des Turbinentyps Enercon E48-800 kW (Kilowatt) sowie eine vierte baugleiche Windenergieanlage mittelbar über die Betreibergesellschaft II, und die heißt Lowca Wind Power LP. Das Investitionsvolumen beträgt bis zu 19,15 Millionen Britische Pfund plus Ausgabeaufschlag. Es handelt sich um ein reines Eigenkapitalinvestment. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt es auch noch – das ist die Alceda Asset Management GmbH.
ECOanlagecheck zeigte Skepsis
Die Windkraftanlagen werden voraussichtlich über 20 Jahre mit der in England gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für Windenergieanlagen bis 500 Kilowatt plus jährlicher Preissteigerung vergütet. ECOreporter.de hatte das Angebot im April 2015 in diesem ECOanlagecheck (Link entfernt) ausführlich analysiert.
Das Ergebnis unserer damaligen Analyse lautete: „Aufgrund der Kostenstruktur, die an dem hohen Einspeisetarif ausgerichtet ist, ist der Windfonds voraussichtlich für die gesamte – eventuell verlängerte – Laufzeit wirtschaftlich vom Einspeisetarif abhängig…..
Mit dem Aquila WindpowerInvest II bringt Aquila ihren ersten Windfonds für Privatanleger auf den Markt. Der Fonds ist zudem einer der ersten im Bereich der Erneuerbaren Energien, der nach den Regeln des KAGB konzipiert ist. Er ist sorgfältig konzipiert, nachvollziehbar kalkuliert und investiert in bereits im Betrieb befindliche Windenergieanlagen auf dem attraktiven britischen Markt. Negativ ist es aus Sicht von nachhaltig orientierten Anlegern aber zu bewerten, dass der Fonds das Nachhaltigkeitspotential der Standorte aufgrund der geringen Nennleistungen der Windenergieanlagen nicht ausschöpfen kann.“
Bild: Nahaufnahme einer Windkraftanlage des Fonds Aquila WindpowerInvest II. / Foto: Unternehmen
Knackpunkt: die Verlässlichkeit der englischen Politik
Der Hauptgrund für unsere Skepsis gegenüber dieser Geldanlage liegt in der Einspeisevergütung. Sie ist mit umgerechnet rund 30 Eurocent pro Kilowattstunde mehr als dreimal so hoch wie die Einspeisevergütung für Windenergieanlagen in Deutschland. Sie gilt aber beziehungsweise galt – da sie inzwischen für neue Anlagen reduziert worden ist – in der Höhe auch nur für kleine Anlagen bis 0,5 Megawatt Leistungskapazität. Deswegen wurden die Windenergieanlagen des Fonds, die konstruktionstechnisch 0,8 Megawatt Leistungskapazität haben, auf 0,5 Megawatt gedrosselt. Der britische Einspeisetarif wird für 20 Jahre gezahlt und wird – im Gegensatz zur deutschen Einspeisevergütung – an die Inflation angepasst. Sollte die englische Regierung darauf verfallen, Geld zu sparen und die Einspeisetarife zu reduzieren, dürften dagegen zwar Klagen möglich sein. Aber der Verkauf des Windstroms zu Marktpreisen dürfte keine sinnvolle Alternative sein, denn die gesamte Preisstruktur dieses Projektes ist auf die sehr hohe Einspeisevergütung ausgelegt. Die Investoren sind insofern davon abhängig, dass die englische Politik sich an ihre Versprechen hält.