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Anzahl neuer Solaranlagen in Deutschland leicht gestiegen
Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland verlangsamt sich weiter: Für den April 2014 meldet die Bundesnetzagentur, dass Solaranlagen mit zusammengenommen 163 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen sind. Das ist zwar 4,6 Prozent mehr neue Solarstromleistung als im März 2014 (Für diesen Monat meldete die Bundesnetzagentur noch 155,8 MW). Allerdings war die neu installierte Photovoltaikleistung im April 2013 mit 366,7 MW noch deutlich mehr als doppelt so hoch gewesen.
Zum 30. April 2014 produzierten damit deutschlandweit Solaranlagen mit 36.315 MW Leistungskapazität Strom aus Sonnenenergie. Rein rechnerisch sind Deutschlands Photovoltaikanlagen damit in der Lage die Stromproduktionskapazität von 24 mittleren Atomkraftwerken zu ersetzen. Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist vorgesehen, die staatlich garantierte feste Förderung von Solaranlagen spätestens auslaufen zu lassen, wenn in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 52.000 MW Kapazität am Stromnetz angeschlossen sind.
Die Menge der monatlich neu installierten Solaranlagen wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Geld die Betreiber neuer Solaranlagen für ihren Strom bekommen. Das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Es gilt: Je mehr neue Solaranlagen in Betrieb gehen desto niedriger fällt die Einspeisevergütung für Betreiber neuer Anlagen aus. Allerdings erhalten die Betreiber ab dem Monat in dem sie mit der Stromproduktion beginnen 20 Jahre lang den Tarif, der in dem Monat gilt, als die Anlage in Betrieb geht.
Die Vergütungssetze werden um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt. Das nennt sich Degression. Und hier kommt die Menge der neuen Solaranlagen ins Spiel: Zwischen April 2013 und März 2014 sind in Deutschland Solaranlagen mit 2.984,2 MW Lesitungskapazität in Betrieb gegangen. Damit sinkt die Einspeisevergütung bis einschließlich Juli 2014 um ein Prozent pro Monat (Degressionsfaktor). So ist es im EEG festgeschrieben. Wären in dieser Zeit Sonnenstromkraftwerke mit mehr als 3.500 MW Gesamtleistungskapazität neu hinzugekommen, hätte der Degresseionsfaktor 1,4 Prozent betragen. Läge der Ausbau in einem Bemessungszeitraum unter 1.000 MW, dann würde die Vergütung um 0,5 Prozent angehoben.
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen in Deutschland

Stand Juni /Juli 2014 / Quelle: Bundesnetzagentur
*Die im EEG festgeschriebene Degression (=monatliche Tarifkürzung) für die Zeit zwischen Februar bis einschließlich April 2014 liegt bei 1,0 Prozent, weil die Leistungskapazität der im Gesamtjahr 2013 neu installierten Solaranlagen unter 3.500 Megawatt (MW) geblieben ist. Laut Bundesnetzagentur sind 2013 Solaranlagen mit zusammen 3.300 Megawatt Leistungskapazität in Betrieb gegangen.
Anmerkung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen uund nicht für Freiflächenanlagen.
Zum 30. April 2014 produzierten damit deutschlandweit Solaranlagen mit 36.315 MW Leistungskapazität Strom aus Sonnenenergie. Rein rechnerisch sind Deutschlands Photovoltaikanlagen damit in der Lage die Stromproduktionskapazität von 24 mittleren Atomkraftwerken zu ersetzen. Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist vorgesehen, die staatlich garantierte feste Förderung von Solaranlagen spätestens auslaufen zu lassen, wenn in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 52.000 MW Kapazität am Stromnetz angeschlossen sind.
Die Menge der monatlich neu installierten Solaranlagen wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Geld die Betreiber neuer Solaranlagen für ihren Strom bekommen. Das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Es gilt: Je mehr neue Solaranlagen in Betrieb gehen desto niedriger fällt die Einspeisevergütung für Betreiber neuer Anlagen aus. Allerdings erhalten die Betreiber ab dem Monat in dem sie mit der Stromproduktion beginnen 20 Jahre lang den Tarif, der in dem Monat gilt, als die Anlage in Betrieb geht.
Die Vergütungssetze werden um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt. Das nennt sich Degression. Und hier kommt die Menge der neuen Solaranlagen ins Spiel: Zwischen April 2013 und März 2014 sind in Deutschland Solaranlagen mit 2.984,2 MW Lesitungskapazität in Betrieb gegangen. Damit sinkt die Einspeisevergütung bis einschließlich Juli 2014 um ein Prozent pro Monat (Degressionsfaktor). So ist es im EEG festgeschrieben. Wären in dieser Zeit Sonnenstromkraftwerke mit mehr als 3.500 MW Gesamtleistungskapazität neu hinzugekommen, hätte der Degresseionsfaktor 1,4 Prozent betragen. Läge der Ausbau in einem Bemessungszeitraum unter 1.000 MW, dann würde die Vergütung um 0,5 Prozent angehoben.
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen in Deutschland

Stand Juni /Juli 2014 / Quelle: Bundesnetzagentur
*Die im EEG festgeschriebene Degression (=monatliche Tarifkürzung) für die Zeit zwischen Februar bis einschließlich April 2014 liegt bei 1,0 Prozent, weil die Leistungskapazität der im Gesamtjahr 2013 neu installierten Solaranlagen unter 3.500 Megawatt (MW) geblieben ist. Laut Bundesnetzagentur sind 2013 Solaranlagen mit zusammen 3.300 Megawatt Leistungskapazität in Betrieb gegangen.
Anmerkung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen uund nicht für Freiflächenanlagen.