Anleger können bei der Solaranleihe Waldböckelheim attraktive Zinsen erhalten - wenn der Strompreis stimmt. / Symbolfoto: Pixabay

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Anleihen-Check: Solaranleihe Waldböckelheim mit bis zu 7,5 % Zins

Auf dem Gelände des geplanten Solarparks Waldböckelheim befindet sich bereits eine rund 13 Jahre alte Photovoltaikanlage. Diese soll nun durch eine Anlage mit einer mehr als fünfmal so hohen Leistung ersetzt werden. Um den Kauf insbesondere von Solarmodulen und Wechselrichtern für das Projekt zu finanzieren, bietet Wi IPP Invest Solar 1 die Solaranleihe Waldböckelheim an. Deren Zinssatz beträgt 4,5 Prozent pro Jahr plus einem Strompreisbonus von bis zu 3,0 Prozent pro Jahr. Anlegerinnen und Anleger können die Schuldverschreibungen ab 100 Euro über die Plattform wiwin zeichnen.

Was sollten sie dabei beachten? Wovon hängt es ab, ob das Projekt umgesetzt werden kann? Wie entwickeln sich aktuell die Aussichten für Anlegerinnen und Anleger, einen Bonuszins zu erhalten?

Anbieterin und Emittentin der digitalen Anleihe ist die Wi IPP Invest Solar 1 GmbH & Co. KG aus Gerbach in Rheinland-Pfalz. Ihre Komplementärin und Geschäftsführerin ist die wiwi Beteiligungs GmbH, die durch ihre Geschäftsführer Daniel Güttinger und Matthias Willenbacher vertreten wird. Willenbacher ist zudem laut Handelsregister mittelbar alleiniger Gesellschafter der Emittentin und auch Geschäftsführer der wiwin GmbH.

Die Emittentin wurde im Dezember 2022 ins Handelsregister eingetragen. Bei ihr handelt es sich laut Anlagebroschüre (Datum: 12.6.2023) um eine Emissionszweckgesellschaft, die aktuell außer der Durchführung von Maßnahmen zur Kapitaleinwerbung und der Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals an ihre Tochtergesellschaften kein weiteres Geschäft betreibt.

Das Emissionsvolumen der Solaranleihe Waldböckelheim beträgt bis zu 2,0 Millionen Euro. Laut der Verbraucherinformationen des Anleiheangebotes trägt die Emittentin Vermittlungsgebühren und Anlegerverwaltungskosten von bis zu ca. 150.000 Euro. Das Unternehmen plant laut Basisinformationsblatt (BIB, Datum: 13.6.2023), das Anleihekapital entweder in Form von Kommanditkapital oder Nachrangdarlehen an die Betreibergesellschaft des Solarparks Waldböckelheim weiterzuleiten. Die Emittentin behält sich zudem das Recht vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals auch in andere Photovoltaikprojekte verbundener Unternehmen zu investieren. Konkret sollen mit dem Anleihekapital Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Komponenten erworben werden, die für die Erweiterung des Solarparks Waldböckelheim und gegebenenfalls anderer Photovoltaikprojekte erforderlich sind.

Solarpark Waldböckelheim – kann der Bau plangemäß beginnen?

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Beim Solarpark Waldböckelheim handelt es sich um eine in Planung befindliche Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsgemeinden Waldböckelheim und Boos im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Kreuznach. Auf Teilen des ca. 3,5 Hektar großen Areals befindet sich laut Anlagebroschüre bereits ein Solarpark aus dem Jahr 2009, der zurückgebaut und vollständig durch die neue Anlage ersetzt werden soll. Das Vorhaben stellt somit ein sogenanntes Repowering-Projekt dar, durch das sich die installierte Leistung am Standort von rund 0,8 auf ca. 4,2 Megawatt peak (MWp) erhöhen soll.

Der aktuelle Projektzeitplan sieht laut Anlagebroschüre vor, im Frühjahr 2024 mit dem Bau des Solarparks zu beginnen und diesen Ende 2024 fertigzustellen. Allerdings bestehen derzeit noch Projektentwicklungsrisiken. Es liegt den Angaben nach beispielsweise noch kein formaler Satzungsbeschluss der Ortsgemeinde Waldböckelheim für die Änderung des Bebauungsplanes vor, der Grundlage für die Erteilung einer gegebenenfalls benötigten Baugenehmigung ist. Darüber hinaus ist die Sicherung der für das Repowering erforderlichen Grundstücke aktuell laut Anlagebroschüre noch nicht vollständig abgeschlossen.

Laufzeit und Zinsen

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt laut BIB am 13. Juni 2023 und endet am 31. Dezember 2029. Die Emittentin hat aber das Recht, die Anleihe ab dem 1. Januar 2027 mit einer Frist von einer Woche ordentlich zu kündigen. In dem Fall beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 60 Prozent der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären.

Der Zinssatz der Solaranleihe Waldböckelheim beträgt 4,5 Prozent pro Jahr. Die variable Bonuskomponente (bis zu 3,0 Prozent pro Jahr) wird bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt. Die Emittentin ist zudem laut BIB bis Ende 2024 berechtigt, die Schuldverschreibungen mit sofortiger Wirkung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, sofern der für die Erweiterung des Solarparks erforderliche Aufstellungsbeschluss der Ortsgemeinde Waldböckelheim nicht erfolgt ist oder eine gegebenenfalls benötigte Baugenehmigung nicht erteilt wurde.

Die variable Bonuskomponente ist von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwerts Solar abhängig. Je nach Höhe des gebildeten durchschnittlichen Monatsmarktwertes steht den Anlegerinnen und Anlegern rückwirkend für jedes Laufzeitjahr ein variabler Bonuszins zu. Dieser beträgt laut BIB 1,0 Prozent pro Jahr bei einem durchschnittlichen Monatsmarktwert von mehr als 8,5 Cent/kWh, 2,0 Prozent bei mehr als 9,5 Cent/kWh und 3,0 Prozent pro Jahr, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 10,5 Cent/kWh beträgt. Bei der Berechnung des Bonuszinses für das Jahr 2023 werden ausschließlich die Monatsmarktwerte von Juli bis Dezember berücksichtigt.

Die Monatsmarktwerte für Solar sind ab 2021 deutlich gestiegen. So betrug laut Netztransparenz.de der durchschnittliche Monatsmarktwert in 2021 über 9 Cent/kWh und 2022 sogar über 20 Cent/kWh. 2023 zeigt sich aber bislang ein Abwärtstrend: So lag der Monatsmarktwert Solar im Januar bei rund 12 Cent/kWh, im April bei noch 8 Cent/kWh und im Mai nur noch bei rund 5 Cent/kWh.

Hohe Risiken

Bei der Anleihe handelt es sich um unbesicherte, nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen, die mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet sind. Die Forderungen der Anlegerinnen und Anleger dürfen erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger bedient werden. Die Emittentin verfügt laut Anlagebroschüre aktuell nicht über Bankverbindlichkeiten, könnte zukünftig jedoch in hohem Maße Fremdkapital aufnehmen. Der Anlagebroschüre zufolge ist beim Solarprojekt Waldböckelheim ein langfristiger Kreditvertrag mit einer projektfinanzierenden Bank vorgesehen. Die Ansprüche aus einem solchen Kreditvertrag sind von der Betreibergesellschaft des Solarparks Waldböckelheim vorrangig zu bedienen.

Die Emittentin behält sich vor, das eingeworbene Anleihekapital in Form eines nachrangigen Darlehens oder einer Kommanditbeteiligung an ihre Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Die Emittentin ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins und Tilgung an die Kapitalgeber nach eigenen Angaben darauf angewiesen, dass ihre Tochtergesellschaften ihren Verpflichtungen fristgerecht und vollständig nachkommen. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene der Emittentin Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen.

Beim geplanten Solarpark Waldböckelheim bestehen derzeit noch Projektentwicklungsrisiken, sodass die Risiken für ein Scheitern des Projektes erhöht sein können. Die Anlegerinnen und Anleger der Solaranleihe Waldböckelheim investieren zudem nicht direkt in die Betreibergesellschaft des Solarparks, sondern in die Anleiheemittentin Wi IPP Invest Solar 1 GmbH & Co. KG.  Daher ist es möglich, dass der Solarpark Waldböckelheim erfolgreich realisiert und betrieben werden kann, die Anlegerinnen und Anleger aber trotzdem einen Kapitalverlust erleiden. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn andere Projekte, in die die Emittentin während der Anleihelaufzeit investiert, scheitern sollten. Für Anlegerinnen und Anleger können insgesamt erhebliche Risiken bestehen, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.

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