Anleihen / AIF, Wachhund

Anleihe der MBB Clean Energy AG: Rollt jetzt die Klagewelle?

Der Reparaturen der Anleihe des Ökostromanlagebetreibers MBB Clean Energy sind ins Stocken geraten und offenbar noch immer nicht abgeschlossen. Jetzt ist den ersten Anlegern offenbar endgültig der Geduldsfaden gerissen: Rechtsanwälte haben erste Klagen eingereicht und weitere sollen folgen.

Die Hängepartie für die Anleger der MBB Clean Energy AG geht weiter. Die Münchner Ökostromtochter des Rüstungs- und Luftfahrtkonzerns MBB hatte 2013 über die Anleihe nach eigenen Angaben 72 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Das Wertpapier ist mit 6,25 Prozent fest verzinst und wäre eigentlich Anfang Mai 2015 zur Rückzahlung fällig. Allerdings liegt die Anleihe seit gut neun Monaten auf Eis nachdem die erste planmäßige Ausschüttung an die Investoren ausgefallen war – aufgrund „wertpapiertechnischer Probleme“, wie es damals hieß. Im Juni 2014 gab die Unternehmensführung schließlich bekannt, dass die Globalurkunde der Anleihe ungültig sei. Faktisch bedeutet das: die Ansprüche auf Zinsen und die finale Rückzahlung gelten nicht mehr. Anlegerschützer hatten diesen Schritt kritisiert (mehr lesen Sie  hier). Mitte Oktober 2014 hieß es schließlich, die Anleihe werde mit einer neuen Globalurkunde noch bis zum Jahresende „repariert“.
Zwei ungültige Globalurkunden

Zwischenzeitlich musste die MBB Clean Energy AG nun einräumen, dass dieser Termin nicht einzuhalten war und erklärte, dass es inzwischen zwei formunwirksame Globalurkunden gibt. Dabei klagt das Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung zu den Vorgängen darüber, dass das „konstruktive Miteinander der involvierten Parteien“ fehle, während die „technischen Dokumente“ und die „notwendigen Versicherungen“ seit langem vorlägen. Somit sei MBB Clean Energy nach eigener Darstellung eigentlich in der Lage die Reparatur „innerhalb weniger Tage zu finalisieren“. Allerdings sehe sich MBB Clean Energy „leider nicht in der Position, hier entscheidenden Einfluss zu nehmen.“

Anleger ziehen vor Gericht


Seit kurzem befassen sich nun Gerichte mit der Zwickmühle der MBB Clean Energy AG, denn die ersten Klagen in diesem Zusammenhang laufen. Darauf weist der Frankfurter Rechtsanwalt Marvin Muller‐Blom von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Nieding + Barth hin. Er betont, dass die MBB Clean Energy AG Kündigungen von Anleihe-Anlegern zuvor  zurückgewiesen habe. „Die Rückzahlungsbegehren der Anleihegläubiger unter Verweis auf die Unwirksamkeit der Globalurkunde zu verweigern, halten wir für falsch. Wir werden diesen Punkt für unsere Mandanten gerichtlich klären lassen“, so Müller-Blom. Außerdem bereite die Kanzlei weitere Klagen vor.

Die Fachjuristen der Kölner Kanzlei Rainer Rechtsanwälte Steuerberater raten in diesem Fall dazu, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen. „Zudem stellt sich die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Anlegern und der MBB Clean Energy AG zu Stande gekommen ist, nachdem die Globalurkunde für unwirksam erklärt wurde“, erklärt das Unternehmen zu dem Fall. Möglicherweise könne die Beteiligung daher komplett rückabgewickelt werden, so die Kanzlei weiter.

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