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Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Anlegerschützer wollen Insolvenz von S.A.G. Solarstrom begleiten
Die Anleihe-Gläubiger der insolventen S.A.G. Solarstrom AG sollten ihre Interessen im anstehenden Verfahren bündeln. Dazu rät die Anlegerschutzorganisation Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Die Erfahrung aus anderen Insolvenzverfahren zeige, dass die Anleihe-Gläubiger weder weitere Zinszahlungen noch die komplette Rückzahlung ihres Anlagekapitals zu erwarten haben, so die Anlegerschützer.
Konkret dreht es sich um die Gläubiger mehrerer Schuldverschreibungen, darunter zwei Anleihen, die 2015 (ISIN DE000A1E84A4) beziehungsweise 2017 (ISIN DE000A1K0K53) fällig wären. Allein über diese beiden Wertpapiere hatte das Unternehmen insgesamt knapp 42 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Eine für heute, 16. Dezember 2013 fällige Zinsausschüttung der bis 2015 dotierten Anleihe hat die S.A.G. Solarstrom bereits ausgesetzt. Mehr zur Insolvenz und was damit auf die S.A.G.-Anleger zukommt, lesen Sie hier.)
Die S.A.G. Solarstrom AG eine Insolvenz in Eigenregie beantragt. Das heißt, die Unternehmensführung erarbeitet einen Insolvenzplan, der als Grundlage und Richtschnur für den Sanierungsprozess dient. Während der gesamten Insolvenz in Eigenregie bleiben die Verantwortlichen des betroffenen Unternehmens am Ruder. Allerdings werden sie von einem Sachwalter begleitet. Ein Sachwalter unterscheidet sich von einem Insolvenzverwalter nur darin, dass er berät und begleitet anstatt selbst zu lenken und zu entscheiden. Im Falle der S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg soll der Restrukturierungsplan im März 2014 fertig vorliegen.
Die Experten der SdK halten es in bei dieser Form der Insolvenz für besonders ratsam, dass Anleger ihre Interessen bündeln, um so ihre Chancen auf Rückzahlungen zu steigern. Am Beginn einer Insolvenz gibt es für Anleger zunächst drei wichtige Termine. Erstens: In welchem Zeitraum ist es mglich, die Ansprüche gegen das Unternehmen in die Insolvenztabelle einzutragen? (Nur wer das tut, kann überhaupt darauf hoffen, dass seine Ansprüche vom Unternehmen selbst berücksuchtigt werden).
Zweitens wann ist die erste Anleihe-Gläubigerversammlung? Und drittens wann ist die nächste Hauptversammlung? Auf diesen Veranstaltungen werden nicht nur wichtige Informationen zum Sachstand und künftigen Ablauf gegeben, Außerdem werden bei Versammlungen der Anleihe-Gläubiger zu Beginn des Verfahrens in der Regel gemeinsame Interessenvertreter gewählt.
Die SdK hat angekündigt, die Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG zu begleiten und betroffene Anleger regelmäßg auf der SdK-Internetplattform zu informieren.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Konkret dreht es sich um die Gläubiger mehrerer Schuldverschreibungen, darunter zwei Anleihen, die 2015 (ISIN DE000A1E84A4) beziehungsweise 2017 (ISIN DE000A1K0K53) fällig wären. Allein über diese beiden Wertpapiere hatte das Unternehmen insgesamt knapp 42 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Eine für heute, 16. Dezember 2013 fällige Zinsausschüttung der bis 2015 dotierten Anleihe hat die S.A.G. Solarstrom bereits ausgesetzt. Mehr zur Insolvenz und was damit auf die S.A.G.-Anleger zukommt, lesen Sie hier.)
Die S.A.G. Solarstrom AG eine Insolvenz in Eigenregie beantragt. Das heißt, die Unternehmensführung erarbeitet einen Insolvenzplan, der als Grundlage und Richtschnur für den Sanierungsprozess dient. Während der gesamten Insolvenz in Eigenregie bleiben die Verantwortlichen des betroffenen Unternehmens am Ruder. Allerdings werden sie von einem Sachwalter begleitet. Ein Sachwalter unterscheidet sich von einem Insolvenzverwalter nur darin, dass er berät und begleitet anstatt selbst zu lenken und zu entscheiden. Im Falle der S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg soll der Restrukturierungsplan im März 2014 fertig vorliegen.
Die Experten der SdK halten es in bei dieser Form der Insolvenz für besonders ratsam, dass Anleger ihre Interessen bündeln, um so ihre Chancen auf Rückzahlungen zu steigern. Am Beginn einer Insolvenz gibt es für Anleger zunächst drei wichtige Termine. Erstens: In welchem Zeitraum ist es mglich, die Ansprüche gegen das Unternehmen in die Insolvenztabelle einzutragen? (Nur wer das tut, kann überhaupt darauf hoffen, dass seine Ansprüche vom Unternehmen selbst berücksuchtigt werden).
Zweitens wann ist die erste Anleihe-Gläubigerversammlung? Und drittens wann ist die nächste Hauptversammlung? Auf diesen Veranstaltungen werden nicht nur wichtige Informationen zum Sachstand und künftigen Ablauf gegeben, Außerdem werden bei Versammlungen der Anleihe-Gläubiger zu Beginn des Verfahrens in der Regel gemeinsame Interessenvertreter gewählt.
Die SdK hat angekündigt, die Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG zu begleiten und betroffene Anleger regelmäßg auf der SdK-Internetplattform zu informieren.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100