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Anlegerschützer kritisieren Sanierungsplan der Solarwatt AG
Bei der Versammlung Anleihe-Gläubiger der Solarwatt AG könnte es dazu kommen, dass kein gemeinsamer Vertreter der Anleihe-Gläubigerschaft gewählt wird. Darauf weist die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hin.
Die Anlegerschutzorganisation SdK hält nach eigenen Angaben selbst Anleihen des Dresdener Solarprojektierers, der seit Anfang August eine Insolvenz in Eigenregie durchführt. Laut der Tagesordnung der für den 27. August 2012 in Dresden angesetzten Versammlung solle dort beschlossen werden, dass kein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden soll. Die SdK halte es aufgrund der zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse für möglich, dass diesem Antrag stattgegeben werde, weil zahlreiche Anleihe-Inhaber auch Solarwatt-Aktionäre seien.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig gewesen.
Sollte am 27. August 2012 tatsächlich kein gemeinsamer Vertreter der Anleihe-Gläubiger gewählt werden, seien alle Anleihegläubiger in jedem Falle selbst gefordert, ihre Ansprüche auf die im Restrukturierungsplan festgelegte Rückzahlungsquote von 16 Prozent plus Stückzinsen in der Insolvenztabelle anzumelden. Das ist offiziell noch bis zum 3. September 2012 möglich Ferner weist die SdK darauf hin, dass damit alle Anleihegläubiger auch dazu berechtigt seien bei der Gläubigerversammlung am 11. September 2012 über den Restrukturierungsplan abzustimmen.
Zugleich kritisierte die SdK die im Restrukturierungsplan festgelegte Rückzahlungsquote als zu niedrig, zumal der als neuer Solarwatt-Hauptaktionär gehandelte BMW-Erbe Stefan Quandt ursprünglich erwogen habe, das Unternehmen komplett zu übernehmen. Die Unternehmensführung hatte bei der Bekanntgabe erster Details zum Restrukturierungsplan noch betont, dass die Quote mit 16 Prozent deutlich über dem liege, was Anleihegläubiger bei einer herkömmlichen Insolvenz zu erwarten hätten (mehr dazu lesen Sie
hier).
Die Anlegerschutzorganisation SdK hält nach eigenen Angaben selbst Anleihen des Dresdener Solarprojektierers, der seit Anfang August eine Insolvenz in Eigenregie durchführt. Laut der Tagesordnung der für den 27. August 2012 in Dresden angesetzten Versammlung solle dort beschlossen werden, dass kein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden soll. Die SdK halte es aufgrund der zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse für möglich, dass diesem Antrag stattgegeben werde, weil zahlreiche Anleihe-Inhaber auch Solarwatt-Aktionäre seien.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig gewesen.
Sollte am 27. August 2012 tatsächlich kein gemeinsamer Vertreter der Anleihe-Gläubiger gewählt werden, seien alle Anleihegläubiger in jedem Falle selbst gefordert, ihre Ansprüche auf die im Restrukturierungsplan festgelegte Rückzahlungsquote von 16 Prozent plus Stückzinsen in der Insolvenztabelle anzumelden. Das ist offiziell noch bis zum 3. September 2012 möglich Ferner weist die SdK darauf hin, dass damit alle Anleihegläubiger auch dazu berechtigt seien bei der Gläubigerversammlung am 11. September 2012 über den Restrukturierungsplan abzustimmen.
Zugleich kritisierte die SdK die im Restrukturierungsplan festgelegte Rückzahlungsquote als zu niedrig, zumal der als neuer Solarwatt-Hauptaktionär gehandelte BMW-Erbe Stefan Quandt ursprünglich erwogen habe, das Unternehmen komplett zu übernehmen. Die Unternehmensführung hatte bei der Bekanntgabe erster Details zum Restrukturierungsplan noch betont, dass die Quote mit 16 Prozent deutlich über dem liege, was Anleihegläubiger bei einer herkömmlichen Insolvenz zu erwarten hätten (mehr dazu lesen Sie
