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Anlegerschützer erwarten schwierige Insolvenz bei Windreich
Die Chancen, dass die Anleihe-Gläubiger der insolventen Windreich GmbH ihre Investitionen zurückerhalten, sind gering. Davon geht zumindest die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) aus. Auch die Bedienung künftiger Zinsen werde wahrscheinlich ausbleiben. Und wegen der Finanzierungsstruktur der Windreich GmbH sei außerdem damit zu rechnen, dass es zu „größeren Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gläubigergruppen der Windreich GmbH kommen“ werde. Deshalb rät die SdK den Anlegern, ihre Interessen im laufenden vorläufigen Insolvenzverfahren zu bündeln, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Das Problem der Anleihe-Gläubiger ist, dass ihre Ansprüche denen der Banken nachrangig sind. Das heißt, die Banken werden bei der Rückerstattung ihrer Forderungen bevorzugt behandelt. Dennoch ist es notwendig, dass Anleihe-Gläubiger ihre Ansprüche in der Insolvenztabelle des Pleite-Unternehmens anmelden, sobald dies möglich ist. Das ist eine Grundvoraussetzung, um beim Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt zu werden.
Windreich hatte 2010 und 2011 zwei Anleihen im Gesamtwert von 149 Millionen Euro auf den Markt gebracht. Die SdK rechnet damit, dass 125 Millionen Euro davon noch zur Rückzahlung ausstehen. Das macht Windreich in den Augen der SdK zum größten Emittenten von Mittelstandsanleihen in Deutschland. Die beiden Anleihen waren jeweils mit 6,5 Prozent fest verzinst und wären 2015 beziehungsweise 2016 fällig gewesen. Hier und hier finden Sie die ECOanlagechecks zu den beiden Anleihen.
Die Windreich GmbH steht nun vor einem Planinsolvenzverfahren. Das Gericht in Esslingen hat ein entsprechendes, vorläufiges Verfahren eröffnet. Bei einer Planinsolvenz betreibt das jeweilige Pleiteunternehmen die Entschuldung in Eigenregie. Anders als bei anderen Insolvenzverfahren, wo ein externer Jurist als Insolvenzverwalter die Regie übernimmt, behält die Unternehmensführung der Windreich GmbH das Heft des Handelns in der Hand. Allerdings wird sie dabei von einem Sachwalter begleitet, beraten und überwacht. Bis auf den Handlungsspielraum unterscheidet sich ein Sachwalter nicht von einem Insolvenzverwalter.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren (mehr dazu erfahren Sie hier) geht es für Windreich nun darum, einen Sanierungsplan zu erarbeiten, der mit den Gläubigern und dem Sachwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schulze & Braun abgestimmt werden und vom Gericht abgenickt werden muss. Steht dieser Plan, muss sich Windreich bei der Sanierung verbindlich an die darin vereinbarten Schritte halten.
ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhundrubrik.
Das Problem der Anleihe-Gläubiger ist, dass ihre Ansprüche denen der Banken nachrangig sind. Das heißt, die Banken werden bei der Rückerstattung ihrer Forderungen bevorzugt behandelt. Dennoch ist es notwendig, dass Anleihe-Gläubiger ihre Ansprüche in der Insolvenztabelle des Pleite-Unternehmens anmelden, sobald dies möglich ist. Das ist eine Grundvoraussetzung, um beim Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt zu werden.
Windreich hatte 2010 und 2011 zwei Anleihen im Gesamtwert von 149 Millionen Euro auf den Markt gebracht. Die SdK rechnet damit, dass 125 Millionen Euro davon noch zur Rückzahlung ausstehen. Das macht Windreich in den Augen der SdK zum größten Emittenten von Mittelstandsanleihen in Deutschland. Die beiden Anleihen waren jeweils mit 6,5 Prozent fest verzinst und wären 2015 beziehungsweise 2016 fällig gewesen. Hier und hier finden Sie die ECOanlagechecks zu den beiden Anleihen.
Die Windreich GmbH steht nun vor einem Planinsolvenzverfahren. Das Gericht in Esslingen hat ein entsprechendes, vorläufiges Verfahren eröffnet. Bei einer Planinsolvenz betreibt das jeweilige Pleiteunternehmen die Entschuldung in Eigenregie. Anders als bei anderen Insolvenzverfahren, wo ein externer Jurist als Insolvenzverwalter die Regie übernimmt, behält die Unternehmensführung der Windreich GmbH das Heft des Handelns in der Hand. Allerdings wird sie dabei von einem Sachwalter begleitet, beraten und überwacht. Bis auf den Handlungsspielraum unterscheidet sich ein Sachwalter nicht von einem Insolvenzverwalter.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren (mehr dazu erfahren Sie hier) geht es für Windreich nun darum, einen Sanierungsplan zu erarbeiten, der mit den Gläubigern und dem Sachwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schulze & Braun abgestimmt werden und vom Gericht abgenickt werden muss. Steht dieser Plan, muss sich Windreich bei der Sanierung verbindlich an die darin vereinbarten Schritte halten.
ECOreporter.de führt Windreich in der Wachhundrubrik.